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Thema : Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein

Grundsteuerreform von A bis Z

Grundsteuerreform von A bis Z

Angaben zur Erklärung

Anteil am Grundstück an Land- und Forstwirtschaftlichen Grundstücken

Art der Feststellung

Art des Grundstücks (z. B. Ein-, Zweifamilienhaus oder Wohnungseigentum)

Wo finde ich diese Angabe?

Grundbuchauszug, Kauf- oder Schenkungsvertrag, Teilungserklärung (bei Wohnungseigentum)

Erläuterungen

Unbebautes Grundstück:

Wählen Sie "unbebautes Grundstück" aus, wenn sich auf Ihrem Grundstück keine benutzbaren Gebäude befinden. Ein Gebäude ist benutzbar, wenn es bezugsfertig ist und somit den künftigen Bewohnerinnen oder Bewohnern oder sonstigen Benutzerinnen oder Benutzern die bestimmungsgemäße Nutzung nach objektiven Gesichtspunkten zugemutet werden kann. Eine Bauabnahme ist nicht notwendig.

Wohngrundstücke
Einfamilienhaus

Einfamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die

  • eine Wohnung enthalten und
  • kein Wohnungseigentum sind.

Es kommt nicht darauf an, ob es sich um freistehende Gebäude handelt. Auch Reihenhäuser mit einer Wohnung sind Einfamilienhäuser in diesem Sinne, wenn es sich nicht um Wohnungseigentum handelt. Gehören Doppelhaushälften unterschiedlichen Eigentümern, sind sie ebenfalls jeweils für sich als Einfamilienhäuser zu bewerten.

Zweifamilienhaus

Zweifamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die

  • zwei Wohnungen enthalten und
  • kein Wohnungseigentum sind.
Wohnungseigentum

Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung und der dazugehörende Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum. Das Sondereigentum kann auch an Räumen in einem noch nicht errichteten Gebäude eingeräumt werden. In einem solchen Fall liegt ein unbebautes Grundstück vor.

Mietwohngrundstück

Mietwohngrundstücke sind Grundstücke, die

  • zu mehr als 80 Prozent der Wohn- und Nutzfläche Wohnzwecken dienen und
  • nicht Ein- und Zweifamilienhäuser oder Wohnungseigentum sind.

Das gilt auch, wenn sich die Wohnungen in unterschiedlichen Gebäuden befinden.

Art des Grundstücks (Anlage Grundstück, Zeile 3)

Erläuterungen zu den Angaben zur Art des Grundstücks - zur Übersicht hier klicken

Art der Feststellung (Hauptvordruck Zeile 4)

Für die Erklärung auf den 01.01.2022 ist "Hauptfeststellung" auszuwählen. Damit ist gemeint, dass im Zuge der Grundsteuerreform alle Grundstücke neu bewertet werden.

Abweichender Entwicklungszustand (Anlage Grundstück Zeile 6 und andere)

Handelt es sich bei dem unbebauten Grundstück um Bauerwartungsland oder Rohbauland, tragen Sie in dieser Zeile bitte die zutreffende Ziffer ein.

Bauerwartungsland sind Flächen, die planungsrechtlich noch nicht bebaut werden können, bei denen aber damit zu rechnen ist, dass dies in absehbarer Zeit so sein wird.

Rohbauland sind Flächen, die für eine Bebauung bestimmt sind, aber

  • deren Erschließung noch nicht gesichert ist oder
  • die nach Lage, Form oder Größe für eine Bebauung unzureichend sind.

Im Regelfall handelt es sich hierbei um größere, unerschlossene Grundstücksflächen, die kein land- und forstwirtschaftliches Vermögen mehr sind, selbst wenn sie noch so genutzt werden.

Abbruchverpflichtung (Anlage Grundstück Zeile 9)

Liegt eine Abbruchverpflichtung für das Gebäude vor, geben Sie bitte das Jahr an, in dem das Gebäude abgerissen werden muss.

Abbruchverpflichtung (Anlage Grundstück Zeile 9)

Liegt eine Abbruchverpflichtung für das Gebäude vor, geben Sie bitte das Jahr an, in dem das Gebäude abgerissen werden muss.

Anteil am Grundstück / Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (Hauptvordruck Zeile 51 und andere)

Wo finde ich diese Angabe?

Grundbuchauszug, Kauf- oder Schenkungsvertrag

Erläuterung:

Es ist der Anteil am Eigentum des Grundstücks einzutragen. Sind Sie z. B. Alleineigentümer des Grundstücks, müssen Sie im Zähler und im Nenner jeweils 1 eintragen (1/1). Gehört das Grundstück z. B. Ehegatten je zur ideellen Hälfte, ist für jeden Ehegatten im Zähler 1 und im Nenner 2 einzutragen (1/2).

Hinweis zu Eigentumswohnungen: Jede Eigentumswohnung wird einzeln von den Finanzämtern bewertet. Sie bildet die sog. wirtschaftliche Einheit. Als Eigentümer sind daher nur diejenigen anzugeben, denen die betreffende Eigentumswohnung gehört und nicht alle Eigentümer der gesamten Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.

Ab wann gilt die neue Grundsteuer?

Die neue Grundsteuer wird erstmalig ab dem 1. Januar 2025 nach den neuen Regelungen erhoben. Dazu bewerten die Finanzämter bereits ab Mitte 2022 alle Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Das geschiehtim Rahmen der sogenannten Hauptfeststellung auf den 01. Januar 2022. Hauptfeststellung bedeutet: die Bewertung aller Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft.  

Ändert sich durch die Reform meine Grundsteuer rückwirkend? 

 Nein, die Änderungen treten erst ab 2025 in Kraft.

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