Wo finde ich diese Angabe?
Grundbuchauszug, Kauf- oder Schenkungsvertrag, Teilungserklärung (bei Wohnungseigentum)
Erläuterungen
Unbebautes Grundstück:
Wählen Sie "unbebautes Grundstück" aus, wenn sich auf Ihrem Grundstück keine benutzbaren Gebäude befinden. Ein Gebäude ist benutzbar, wenn es bezugsfertig ist und somit den künftigen Bewohnerinnen oder Bewohnern oder sonstigen Benutzerinnen oder Benutzern die bestimmungsgemäße Nutzung nach objektiven Gesichtspunkten zugemutet werden kann. Eine Bauabnahme ist nicht notwendig.
Wohngrundstücke
Einfamilienhaus
Einfamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die
- eine Wohnung enthalten und
- kein Wohnungseigentum sind.
Es kommt nicht darauf an, ob es sich um freistehende Gebäude handelt. Auch Reihenhäuser mit einer Wohnung sind Einfamilienhäuser in diesem Sinne, wenn es sich nicht um Wohnungseigentum handelt. Gehören Doppelhaushälften unterschiedlichen Eigentümern, sind sie ebenfalls jeweils für sich als Einfamilienhäuser zu bewerten.
Zweifamilienhaus
Zweifamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die
- zwei Wohnungen enthalten und
- kein Wohnungseigentum sind.
Wohnungseigentum
Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung und der dazugehörende Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum. Das Sondereigentum kann auch an Räumen in einem noch nicht errichteten Gebäude eingeräumt werden. In einem solchen Fall liegt ein unbebautes Grundstück vor.
Mietwohngrundstück
Mietwohngrundstücke sind Grundstücke, die
- zu mehr als 80 Prozent der Wohn- und Nutzfläche Wohnzwecken dienen und
- nicht Ein- und Zweifamilienhäuser oder Wohnungseigentum sind.
Das gilt auch, wenn sich die Wohnungen in unterschiedlichen Gebäuden befinden.