Wenn Sie Eigentümer:in eines Grundstücks (bebaut oder unbebaut), Inhaber:in eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft sind oder Ihnen ein Erbbaurecht an einem Grundstück zusteht, müssen Sie eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes (kurz: Feststellungserklärung) beim zuständigen Finanzamt einreichen.
Auch wenn Sie das Grundstück im Laufe des Jahres 2022 verkauft haben, sind Sie zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet. Entscheidend ist, wer am 01. Januar 2022 Eigentümer:in des Grundstücks war.
Haben Sie mehrere Grundstücke? Dann müssen Sie für jedes Grundstück eine eigene Erklärung abgeben.
Bis auf Weiteres wird in Schleswig-Holstein auf die Erklärungsabgabe für vollständig grundsteuerbefreiten Grundbesitz verzichtet.