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Thema : Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein

Fragen zum Ausfüllen der Erklärung

Warum bekomme ich eine Fehlermeldung bei "Gemarkung bzw. Flurstück" bei ELSTER?

Problem:

ELSTER zeigt mir im Hauptvordruck im Bereich "Gemarkung beziehungsweise Flurstück" folgenden Fehler an: "Es wurde auf dem Hauptvordruck im Bereich Gemarkung beziehungsweise Flurstück kein Flurstück angegeben, das in dem auf der Anlage Grundstück im Bereich Angaben zum Grund und Boden erklärten ersten (Teil)-Grundstück enthalten ist. Bitte korrigieren Sie Ihre Angaben." Was kann ich tun?

Lösung:

Meist beruht diese Fehlermeldung darauf, dass beim Ausfüllen des Hauptvordrucks in dem Feld "Enthalten in der/den in Anlage Grundstück usw." in Zeile 11 die Antwort "Keine Angabe" vorausgewählt ist. Diese Vorauswahl führt zur Fehlermeldung, sobald Sie Eintragungen in der Anlage Grundstück vornehmen. Bitte tragen Sie deshalb in Zeile 11 im Hauptvordruck ("Enthalten in der/den in Anlage Grundstück, Zeile 4 angegebenen Fläche(n) des (Teil-)Grundstücks") ein, in welcher Fläche, die in der Anlage Grundstück in Zeile 4 angegeben wurde, das jeweilige Flurstück enthalten ist. In der Regel ist es die "erste Fläche".

Warum bekomme ich eine Fehlermeldung bei "Flurstück" bei ELSTER?

Problem:

ELSTER zeigt mir den Fehler an, dass die Angaben zum Flurstück unvollständig sind. Was kann ich tun?

 

Lösung:

Prüfen Sie, ob Sie die Felder "Gemarkung", "Flurstück (Zähler)", "Fläche", "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil (Zähler und Nenner)" ausgefüllt haben. Holen Sie dies gegebenenfalls nach.

Das Grundbuchblatt müssen Sie nicht angeben, wenn Ihnen dies nicht bekannt ist. Bitte übernehmen die Angaben zur Flur und zum Flurstück aus dem Grundsteuerportal oder Ihrem Grundbuchauszug. Nicht in jeder Gemarkung sind Flure vorhanden und nicht jedes Flurstück hat auch einen Nenner. Bitte lassen Sie in diesem Fall das entsprechende Feld frei.

 

Wer muss eine Erklärung abgeben?

Wenn Sie Eigentümer:in eines Grundstücks (bebaut oder unbebaut), Inhaber:in eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft sind oder Ihnen ein Erbbaurecht an einem Grundstück zusteht, müssen Sie eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes (kurz: Feststellungserklärung) beim zuständigen Finanzamt einreichen.

Auch wenn Sie das Grundstück im Laufe des Jahres 2022 verkauft haben, sind Sie zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet. Entscheidend ist, wer am 01. Januar 2022 Eigentümer:in des Grundstücks war.

Haben Sie mehrere Grundstücke? Dann müssen Sie für jedes Grundstück eine eigene Erklärung abgeben.

Bis auf Weiteres wird in Schleswig-Holstein auf die Erklärungsabgabe für vollständig grundsteuerbefreiten Grundbesitz verzichtet.

Ist eine Erklärung für vollständig grundsteuerbefreiten Grundbesitz abzugeben?

Bis auf Weiteres wird in Schleswig-Holstein auf die Erklärungsabgabe für vollständig grundsteuerbefreiten Grundbesitz verzichtet.

Haben Sie ein land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück?

Diese meist einzelnen land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke nennt man auch Stückländereien. Sie werden oft einem anderen Betrieb überlassen (z. B. im Rahmen einer Verpachtung einzelner Flächen). Für diese Grundstücke müssen Sie Grundsteuer A zahlen und gelten als Land- und Forstwirt, auch wenn Sie über keinen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft verfügen. Für Ihre Erklärung müssen Sie somit die Anlage LuF ausfüllen.

Welche Angaben brauche ich zum Ausfüllen der Erklärung?

Wo finde ich Hilfen und Erläuterungen zu den einzelnen Angaben?

Alle Informationen und Erläuterungen finden Sie hier:

Wohngrundstücke

gemischte und Nicht-Wohngrundstücke

unbebaute Grundstücke

Wie und wo kann man die Erklärung abgeben?

Bis wann muss die Erklärung abgegeben werden?

Bis zum 31. Januar 2023 müssen Eigentümer:innen von Grundstücken und Inhaber:innen von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ihre Erklärung einreichen.

Welches Finanzamt ist für mich zuständig?

Zuständig ist das Finanzamt, in dem das jeweilige Grundstück liegt.

Hier können Sie die Kontaktdaten Ihres zuständigen Finanzamts ermitteln. Geben Sie einfach die Gemeinde oder die Postleitzahl ein, in der Ihr Grundstück liegt:

Wer hilft mir bei technischen Fragen zum ELSTER-Portal weiter?

Bei technischen Fragen hilft die ELSTER-Hotline weiter:

Telefonnummer: 0800 52 35 055

Email: hotline@elster.de

Sprechzeiten der ELSTER-Hotline

WochentagZeit
Montag bis Freitag7 - 22 Uhr
Samstage, Sonntage, Feiertage10 - 18 Uhr

Muss ich Unterlagen zu meiner Erklärung einreichen?

Nein. Bitte reichen Sie keine begleitenden Unterlagen mit der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag ein. Sollte das Finanzamt weitere Unterlagen von Ihnen für die Prüfung benötigen, werden Sie dazu aufgefordert. Bitte bewahren Sie gegebenenfalls vorhandene Unterlagen daher sorgfältig auf.

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