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Thema : Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein

Nutzungsarten

Letzte Aktualisierung: 05.07.2022

Einzelne verpachtete Grundstücke

Diese meist einzelnen land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke nennt man auch Stückländereien. Sie werden oft einem anderen Betrieb überlassen (z. B. im Rahmen einer Verpachtung einzelner Flächen). Für diese Grundstücke müssen Sie Grundsteuer A zahlen und gelten als Land- und Forstwirt, auch wenn Sie über keinen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft verfügen. Für Ihre Erklärung müssen Sie somit die Anlage LuF ausfüllen.

Reguläre land- und forstwirtschaftliche Nutzungen

Folgende Nutzungen sind zu unterscheiden:

Übersicht der Nutzungsarten
NummerNutzung
1Landwirtschaftliche Nutzung
2Forstwirtschaftliche Nutzung
3Bewirtschaftungsbeschränkung Forstwirtschaft
4Weinbauliche Nutzung
5Gemüsebau – Freiland
6Gemüsebau – unter Glas- und Kunststoffen
7Blumen und Zierpflanzenbau – Freiland
8Blumen und Zierpflanzenbau – unter Glas und Kunststoffen
9Obstbau – Freiland
10Obstbau – unter Glas und Kunststoffen
11Baumschulen – Freiland
12Baumschulen – unter Glas und Kunststoffen
13Kleingarten- und Dauerkleingartenland
14Gartenlaube größer 30 m²
15Hopfen
16Spargel
17Wasserflächen ohne oder mit geringer Nutzung (Fischertrag kleiner 1 kg/Ar)
18Wasserflächen bei stehenden Gewässern (Fischertrag zwischen 1 kg/Ar und 4 kg/Ar)
19Wasserflächen bei stehenden Gewässern (Fischertrag größer 4 kg/Ar)
20Wasserflächen bei fließendem Gewässer mit Fischertrag
21Saatzucht
22Weihnachtsbaumkulturen
23Kurzumtriebsplantagen
24Abbauland
25Geringstland
26Unland
27Windenergie
28Hofstelle
29Wirtschaftsgebäude der Fass- und Flaschenweinerzeugung
30Wirtschaftsgebäude der Imkerei
31Wirtschaftsgebäude der Wanderschäferei
32Wirtschaftsgebäude des Pilzanbaus
33Wirtschaftsgebäude der Produktion von Nützlingen
34Wirtschaftsgebäude sonstiger Nebenbetriebe (Nebenbetriebe sind Produktionszweige, die in einem engen Verhältnis zu dem land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb stehen und hierfür genutzt werden. Als solche kommen insbesondere Brennereien, Räuchereien, Sägewerke, Mühlen, Kompostierungen oder die Erzeugung von Winzersekt in Betracht.)

Die Daten der landwirtschaftlich genutzten Flurstücke können Sie dem Ertragsmesszahlenportal entnehmen, das auf dem Liegenschaftskataster aufbaut.

Zum Portal

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