1. Schritt: Erklärung abgegeben
Sie haben die Erklärung per ELSTER oder Post bei Ihrem Finanzamt abgegeben. Vielen Dank!
2. Schritt: Erklärung wird verarbeitet
Zunächst folgt die Verarbeitung Ihrer Erklärung in der Finanzverwaltung. Aufgrund der Menge der zu bearbeitenden Grundsteuererklärungen kann dieser Prozess einige Zeit in Anspruch nehmen. Von Rückfragen zum Bearbeitungsstand bitten wir daher abzusehen. Im Rahmen der bundesweiten Grundsteuerreform müssen in Schleswig-Holstein rund 1,3 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und forstwirtschaft neu bewertet werden.
3. Schritt: Bescheide werden verschickt
Nach der Verarbeitung verschickt das Finanzamt den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid zusammen. Diese Bescheide enthalten keine Zahlungsaufforderung.
4. Schritt: Grundsteuer ab 2025 wird festgesetzt
Auf Grundlage der Grundsteuermessbescheide setzen die Kommunen mit Wirkung ab 2025 die Grundsteuer nach neuem Recht fest. Dann erhalten Sie Ihren Grundsteuerbescheid. In diesem Bescheid steht, wie hoch Ihre Grundsteuer sein wird und zu welchem Zeitpunkt sie bezahlt werden muss.
Hintergrund: Wie wird die Grundsteuer berechnet?
Unter den Häufigen Fragen können Sie die Erklärung für alle Berechnungsschritte nachlesen: Wie wird die Grundsteuer berechnet?