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Thema : Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein

Fragen zur Abgabfrist (31. Januar 2023)

Letzte Aktualisierung: 30.01.2023

Bis wann kann ich meine Grundsteuererklärung abgeben?

Als Eigentümer:in von grundsteuerpflichtigem Grundbesitz sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Die Abgabefrist endete am 31. Januar 2023. Das war die neue, verlängerte Frist.
Die ursprüngliche Frist endete am 31. Oktober 2022. 

Die Pflicht zur Abgabe besteht aber auch weiterhin nach Ablauf der Frist am 31. Januar 2023. Geben Sie die Grundsteuererklärung deshalb unbedingt so schnell wie möglich ab.

Ich habe die Frist verpasst! Was nun?

Es gilt: Die Pflicht zur Abgabe besteht auch weiterhin nach Ablauf der Frist am 31. Januar 2023. Geben Sie die Grundsteuererklärung deshalb unbedingt so schnell wie möglich ab.

Bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden.
Die Höhe des Verspätungszuschlags ist maßgeblich von der Dauer der Fristüberschreitung abhängig. Bei Nichtabgabe der Erklärung kann das Finanzamt darüber hinaus die Besteuerungsgrundlagen schätzen.

Weitere Schritte

Hier finden Sie die Möglichkeiten zur Abgabe der Erklärung.

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