Navigation und Service

Thema : Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein

Eigentümer:innen von Grundstücken


Sind Sie Eigentümer:in eines oder mehrerer Grundstücke und / oder einer oder mehrerer Eigentumswohnungen? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um die Abgabe der Erklärung.

Letzte Aktualisierung: 01.07.2022

Wie kann ich meine Erklärung abgeben?

Alle Informationen hier

Informationen zur Abgabe und zu den Formularen

Die Erklärung zur Grundsteuer ist grundsätzlich elektronisch abzugeben. In Ausnahmefällen, wenn Ihnen z. B. die technischen Möglichkeiten fehlen, können Sie die Erklärung auch in Papierform abgeben. Die Papiervordrucke erhalten Sie in den Finanzämtern und in vielen Stadt- oder Gemeindeverwaltungen. Ein vorheriger schriftlicher Antrag auf Abgabe der Erklärung in Papierform ist nicht erforderlich.

Mehr dazu unter: Wie kann ich meine Erklärung abgeben?

Erklärvideo „Grundsteuererklärung mit ELSTER“

Hier führen wir Sie Schritt für Schritt durch die Grundsteuererklärung mit ELSTER.

Hier kommen Sie zur Version mit Untertiteln: Zum Video mit Untertiteln

Hinweis: Informationsschreiben bei mehreren Eigentümer:innen

Die Informationsschreiben werden bei mehreren Eigentümern:innen (z. B. bei Ehegatten) aus technischen Gründen nur an die im Datensatz zuerst aufgeführte Person versendet. In den Daten der Finanzverwaltung sind dennoch alle Eigentümer:innen hinterlegt. Eine Mitteilung an das Finanzamt ist daher nicht notwendig.

Weitere aktuelle Informationen finden Sie hier


Reetdachhäuser mit Gärten
Ein Einfamilienhaus gilt als Wohngrundstück.

Angaben bei Wohngrundstücken

Diese Angaben sind bei Wohngrundstücken erforderlich. Wollen Sie weitere Informationen? Klicken Sie einfach auf die markierten Wörter:

Ein Gabelstapler transportiert Papierballen in einer Lagerhalle.
Lagerhallen gehören zu den Nicht-Wohngrundstücken.

Angaben für gemischt genutzte und Nicht-Wohngrundstücke

Diese Angaben sind bei gemischt genutzten und Nicht-Wohngrundstücken erforderlich. Wollen Sie weitere Informationen? Klicken Sie einfach auf die markierten Wörter:

Zwei Männer arbeiten am Fundament eines Gebäudes.
Wenn ein Haus noch gebaut wird, gilt das Grundstück als unbebaut.

Angaben bei unbebauten Grundstücken

Diese Angaben sind bei unbebauten Grundstücken erforderlich. Wollen Sie weitere Informationen? Klicken Sie einfach auf die markierten Wörter:

Liegt eine Stückländerei vor? Dann finden Sie die richtigen Informationen hier: Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe.

Hilfreiche Unterlagen

  • Informationsschreiben der Finanzverwaltung - zum Musterschreiben
  • Kauf- oder Schenkungsvertrag, Mietvertrag
  • Teilungserklärung (bei Wohnungseigentum)
  • Grundbuchauszug
  • Bau- oder Vermessungsunterlagen
  • Antrag auf Baugenehmigung
  • Grundsteuerbescheid der Stadt oder Gemeinde

Grundstücke in anderen Bundesländern

Erklärungen für Grundstücke in anderen Bundesländern sind bei den dort zuständigen Finanzämtern abzugeben. Für Grundstücke in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen gelten andere Bewertungsregelungen. Bitte informieren Sie sich auf den Internetseiten der jeweiligen Länder.

Bundesweite Informationsseite zur Grundsteuerreform

Aufforderung zur Abgabe der Erklärung

Die Aufforderung zur Abgabe erfolgte am 4. November 2022 durch die öffentliche Bekanntmachung des Bundesministeriums der Finanzen.

Öffentliche Bekanntmachung des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. November 2022 (PDF, 145KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen