Sind Sie Eigentümer:in eines oder mehrerer Grundstücke und / oder einer oder mehrerer Eigentumswohnungen? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um die Abgabe der Erklärung.
Die Erklärung zur Grundsteuer ist grundsätzlich elektronisch abzugeben. In Ausnahmefällen, wenn Ihnen z. B. die technischen Möglichkeiten fehlen, können Sie die Erklärung auch in Papierform abgeben. Die Papiervordrucke erhalten Sie in den Finanzämtern und in vielen Stadt- oder Gemeindeverwaltungen. Ein vorheriger schriftlicher Antrag auf Abgabe der Erklärung in Papierform ist nicht erforderlich.
Hinweis: Informationsschreiben bei mehreren Eigentümer:innen
Die Informationsschreiben werden bei mehreren Eigentümern:innen (z. B.bei Ehegatten) aus technischen Gründen nur an die im Datensatz zuerst aufgeführte Person versendet. In den Daten der Finanzverwaltung sind dennoch alle Eigentümer:innen hinterlegt. Eine Mitteilung an das Finanzamt ist daher nicht notwendig.
Angaben für gemischt genutzte und Nicht-Wohngrundstücke
Diese Angaben sind bei gemischt genutzten und Nicht-Wohngrundstücken erforderlich. Wollen Sie weitere Informationen? Klicken Sie einfach auf die markierten Wörter:
Erklärungen für Grundstücke in anderen Bundesländern sind bei den dort zuständigen Finanzämtern abzugeben. Für Grundstücke in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen gelten andere Bewertungsregelungen. Bitte informieren Sie sich auf den Internetseiten der jeweiligen Länder.
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