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Thema : Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein

Gebäudeart (Anlage Grundstück, Zeile 21 und andere)

Letzte Aktualisierung: 24.06.2022

Tragen Sie bitte einen der folgenden Werte ein, der für die Gebäudeart zutrifft. Wenn Sie eine Gebäudeart angeben möchten, die nicht in der Liste aufgeführt ist, tragen Sie bitte die Ziffer einer vergleichbaren Gebäudeart ein:

1 Gemischt genutzte Grundstücke (Wohnhäuser mit Mischnutzung)

2 Banken und ähnliche Geschäftshäuser

3 Bürogebäude, Verwaltungsgebäude

4 Gemeindezentren, Vereinsheime, Saalbauten, Veranstaltungsgebäude

5 Kindergärten (Kindertagesstätten), allgemeinbildende Schulen, berufsbildende Schulen, Hochschulen, Sonderschulen

6 Wohnheime, Internate, Alten- oder Pflegeheime

7 Krankenhäuser, Kliniken, Tageskliniken, Ärztehäuser

8 Beherbergungsstätten, Hotels, Verpflegungseinrichtungen

9.1 Sporthallen

9.2 Tennishallen

9.3 Freizeitbäder, Kur- und Heilbäder

10.1 Verbrauchermärkte

10.2 Kauf- und Warenhäuser

10.3 Autohäuser ohne Werkstatt

11.1 Betriebs- und Werkstätten ohne Hallenanteil; industrielle Produktionsgebäude, Massivbauweise

11.2 mehrgeschossige Betriebs- und Werkstätten mit einem hohen Hallenanteil; industrielle Produktionsgebäude, überwiegend Skelettbauweise

12.1 Lagergebäude ohne Mischnutzung, Kaltlager

12.2 Lagergebäude mit bis zu 25 Prozent Mischnutzung

12.3 Lagergebäude mit mehr als 25 Prozent Mischnutzung

13 Museen, Theater, Sakralbauten

14 Reithallen, ehemalige landwirtschaftliche Mehrzweckhallen, Scheunen und Ähnliches

15 Stallbauten

16 Hochgaragen, Tiefgaragen und Nutzfahrzeuggaragen

17 Einzelgaragen, Mehrfachgaragen

18 Carports und Ähnliches

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