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Thema : Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein

Bruttogrundfläche in m² (Anlage Grundstück Zeile 9)

Letzte Aktualisierung: 23.06.2022

Wo finde ich diese Angaben?

Kauf- oder Schenkungsvertrag, Mietvertrag, Bauunterlagen

Querschnitt eines Gebäudes mit Beschriftungen
Beispielhafte Zuordnung der Grundflächen zu den Bereichen a, b und c.

Erläuterung

Tragen Sie bitte die Bruttogrundfläche in Quadratmetern für jede Gebäudeart gesondert ein. Die Bruttogrundfläche ist die Summe der nutzbaren Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks und der Grundflächen der äußeren Maße der Bauteile. Diese schließt die Bekleidung, z. B. Putz- und Außenschalen ein. Bei den Grundflächen werden die folgenden Bereiche unterschieden:

  • Bereich a: überdeckt und allseitig in voller Höhe umschlossen
  • Bereich b: überdeckt, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossen
  • Bereich c: nicht überdeckt.

Als Bruttogrundfläche sind nur die Grundflächen der Bereiche a und b maßgebend.

Nicht zur Bruttogrundfläche gehören z. B.:

  • Flächen von Balkonen
  • Flächen von Spitzböden
  • Flächen von Kriechkellern
  • Flächen, die ausschließlich der Wartung, Inspektion und Instandsetzung von Baukonstruktionen und technischen Anlagen dienen
  • Flächen unter konstruktiven Hohlräumen (z. B. über abgehängten Decken).

Für den Zivilschutz genutzte Gebäude, Gebäudeteile und Anlagen bleiben bei der Ermittlung des Grundsteuerwerts außer Betracht. Geben Sie daher bitte an, wie viele Quadratmeter der Bruttogrundfläche auf Gebäude, Gebäudeteile und Anlagen für den Zivilschutz entfallen.

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