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Thema : Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein

Anteil am Grundstück / Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (Hauptvordruck Zeile 51 und andere)

Letzte Aktualisierung: 24.06.2022

Wo finde ich diese Angabe?

Grundbuchauszug, Kauf- oder Schenkungsvertrag

Erläuterung:

Es ist der Anteil am Eigentum des Grundstücks einzutragen. Sind Sie z. B. Alleineigentümer des Grundstücks, müssen Sie im Zähler und im Nenner jeweils 1 eintragen (1/1). Gehört das Grundstück z. B. Ehegatten je zur ideellen Hälfte, ist für jeden Ehegatten im Zähler 1 und im Nenner 2 einzutragen (1/2).

Hinweis zu Eigentumswohnungen: Jede Eigentumswohnung wird einzeln von den Finanzämtern bewertet. Sie bildet die sog. wirtschaftliche Einheit. Als Eigentümer sind daher nur diejenigen anzugeben, denen die betreffende Eigentumswohnung gehört und nicht alle Eigentümer der gesamten Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.

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