Einfamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die
- eine Wohnung enthalten und
- kein Wohnungseigentum sind.
Auch Reihenhäuser mit einer Wohnung sind Einfamilienhäuser, wenn es sich nicht um Wohnungseigentum handelt. Gehören Doppelhaushälften unterschiedlichen Eigentümern, gelten sie ebenfalls jeweils für sich als Einfamilienhäuser.
Ein Grundstück ist auch dann ein Einfamilienhaus, wenn die Wohnfläche mindestens 50 Prozent der gesamten Fläche beträgt und neben der Wohnung weitere Räume nicht zu Wohnzwecken genutzt werden (z. B. als Versicherungsbüro), welche die Eigenart als Einfamilienhaus nicht wesentlich beeinträchtigen.