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Thema : Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein

Wohn- und Nutzfläche

Wohn- und Nutzfläche

Wohnfläche (Anlage Grundstück Zeile 11-14)

Wo finde ich diese Angaben?

Kauf- oder Schenkungsvertrag, Mietvertrag, Bauunterlagen

Sie können die Wohnfläche in der Regel den Bauunterlagen oder dem Kaufvertrag entnehmen. Bei einer Eigentumswohnung erfolgt die Abrechnung der Nebenkosten für gewöhnlich anhand der Wohnfläche. Die Hausverwaltung kennt daher Ihre Wohnfläche und gibt diese in der Betriebskostenabrechnung mit an. Falls Sie das Grundstück vermieten, finden Sie die Wohnfläche auch im Mietvertrag. 

Erläuterung

In der Erklärung sind die Wohnflächen getrennt nach drei Kategorien anzugeben. Es ist jeweils die Anzahl der Wohnungen und die gesamte Wohnfläche aller Wohnungen dieser Größe anzugeben:

  • Wohnungen mit einer Wohnfläche kleiner als 60 m²
  • Wohnungen mit einer Wohnfläche von 60 m² bis 100 m²
  • Wohnungen mit einer Wohnfläche von 100 m² und mehr.

Die Wohnfläche ist grundsätzlich nach der Wohnflächenverordnung zu ermitteln. Ist die Wohnfläche bis zum 31. Dezember 2003 nach der Zweiten Berechnungsverordnung ermittelt worden, kann auch diese Fläche in der Feststellungserklärung eingetragen werden. Liegen Ihnen keine Angaben vor, müssen Sie selbst ausmessen und einen Grundriss erstellen. Anhand des selbst erstellten Grundrisses berechnen Sie die Wohnfläche wie folgt:

Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst nach der Wohnflächenverordnung die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören.

Zur Wohnfläche gehören:

  • Voll: die Grundfläche von Räumen, die Wohnbedürfnissen dienen, mit einer Höhe von mindestens 2 Metern, dazu gehören auch häusliche Arbeitszimmer.
  • Zur Hälfte: die Grundfläche von Räumen mit einer Höhe von mindestens 1 Meter, aber weniger als 2 Metern, sowie nicht beheizbare Wintergärten, Schwimmbäder und ähnlichen nach allen Seiten geschlossene Räume.
  • Zu einem Viertel: Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen, wenn sie ausschließlich zu der Wohnung gehören.
  • Nicht: die Grundfläche von Räumen mit einer Höhe von weniger als 1 Meter sowie Zubehörräume, wie Kellerräume und Dachböden, die nicht als Wohnraum dienen, Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen und Trockenräume, Bodenräume und Heizungsräume.

Wenn Sie die Wohnfläche nicht genau ermitteln können, schätzen Sie bitte.

Nutzfläche (Anlage Grundstück Zeile 15 und andere)

Wo finde ich diese Angaben?

Kauf- oder Schenkungsvertrag, Mietvertrag, Bauunterlagen

Erläuterung

Zu den Nutzflächen zählen Flächen, die betrieblichen Zwecken dienen wie Werkstätten, Verkaufsläden oder Büroräume. Nutzflächen sind auch Flächen, die öffentlichen oder sonstigen Zwecken dienen, wie beispielsweise Vereinsräume und die keine Wohnflächen sind.

Tragen Sie bei Mietwohngrundstücken solche Räume sowie die jeweilige Nutzung bitte unter "Weitere Nutzflächen" (Zeilen 15 bis 19) ein.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern und Wohnungseigentum müssen Sie diese Flächen zur Wohnfläche der jeweiligen Wohnung (Zeilen 11 bis 14) hinzurechnen.

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