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Thema : Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein

Angaben zum Grund und Boden

Angaben zum Grund und Boden

Fläche des Grundstücks in m² (Anlage Grundstück Zeile 4 und andere)

Tragen Sie bitte die (eventuell anteilige) Fläche des Flurstücks beziehungsweise der Flurstücke in Quadratmetern ein, wenn sie zu dem Grundstück (der wirtschaftlichen Einheit) gehört. Sofern die Flächen mehrerer Flurstücke der wirtschaftlichen Einheit innerhalb einer Bodenrichtwertzone liegen, sind diese in einer Summe in Zeile 4 einzutragen.

Beispiel 1:

Sie sind Eigentümer:in einer 130 m² großen Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Gesamtfläche des Grundstücks ist 1.500 m². Zu Ihrer Wohnung gehört ein Tiefgaragenstellplatz und 333/10.000 Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum (hier: Grund und Boden). Als Fläche des Grundstücks müssten Sie dann 50 m² eintragen. Die Fläche des Tiefgaragenstellplatzes wird nicht gesondert erfasst, es ist ausreichend, in Zeile 10 die Anzahl der Garagen-/Tiefgaragenstellplätze einzutragen, die zu Ihrer Eigentumswohnung gehören (hier wäre die 1 einztragen).

Beispiel 2:

Sie sind Alleineigentümer:in eines Flurstücks 1 mit einer Gesamtfläche von 500 m². Dazu gehört ein Miteigentumsanteil von 1/10 an einer 100 m² großen Garagenhoffläche auf einem weiteren Flurstück. Ihr Anteil entspricht also 10 m². Alleineigentum und Miteigentumsanteil am Grundstück bilden eine wirtschaftliche Einheit (z. B. "Einfamilienhaus") und zählen zusammen, in diesem Beispiel 500 m² + 10m² = 510 m². Beide Flurstücke liegen in einer Bodenrichtwertzone. Dann müssten Sie als Fläche des Grundstücks 510 m² eintragen.

Sind für das Grundstück verschiedene Bodenrichtwerte anzuwenden, weil sich das Grundstück z. B. über mehrere Bodenrichtwertzonen erstreckt, tragen Sie in den Zeilen 4 und 5 die anteilige Fläche mit dem jeweiligen Bodenrichtwert ein.

Bodenrichtwert auf den 01.01.2022 (Anlage Grundstück Zeile 4 und andere)

Wo finde ich diese Angaben?

Grundsteuerportal (Zum Portal)

Erläuterung

Der Wert unbebauter Grundstücke und der Bodenwert bebauter Grundstücke werden durch den Bodenrichtwert festgelegt. Dieser wird von sogenannten Gutachterausschüssen ermittelt. 

Sie können den Bodenrichtwert für die Bodenrichtwertzone, in der sich Ihr Grundstück befindet, im Internet über das Grundsteuerportal kostenfrei abrufen.

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