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Thema : Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein

Baujahr und zugehörige Angaben (gemischte und Nicht-Wohngrundstücke)

Baujahr und zugehörige Angaben (gemischte und Nicht-Wohngrundstücke)

Baujahr (Anlage Grundstück Zeile 21 und andere)

Wo finde ich diese Angaben?

Baupläne, Kauf- oder Schenkungsvertrag, Einheitswertbescheid

Erläuterung

Bitte tragen Sie das Jahr ein, in dem das Gebäude das erste Mal bezugsfertig war. Die Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde ist nicht entscheidend. Tragen Sie bitte immer das Jahr der erstmaligen Bezugsfertigkeit ein, auch wenn das Gebäude später durch Anbauten oder Aufstockungen erweitert wurde.

Abbruchverpflichtung (Anlage Grundstück Zeile 9)

Liegt eine Abbruchverpflichtung für das Gebäude vor, geben Sie bitte das Jahr an, in dem das Gebäude abgerissen werden muss.

Kernsanierung (Anlage Grundstück Zeile 9)

Durch eine Kernsanierung wird das Gebäude in einen Zustand versetzt, der nahezu dem eines neuen Gebäudes entspricht. Dazu wird bei dem Gebäude zunächst alles außer der tragenden Substanz entfernt. Decken, Außenwände, tragende Innenwände und beispielsweise der Dachstuhl bleiben dabei normalerweise erhalten. Diese Gebäudeteile können dann instand gesetzt werden.

Bitte tragen Sie das Jahr ein, in dem die Kernsanierung abgeschlossen wurde.

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