Navigation und Service

Thema : Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein

Baujahr und zugehörige Angaben (Wohngebäude)

Baujahr und zugehörige Angaben (Wohngebäude)

Baujahr (Anlage Grundstück Zeile 8)

Wo finde ich diese Angaben?

Bauunterlagen, Kauf- oder Schenkungsvertrag

Erläuterung

Bitte tragen Sie das Jahr ein, in dem das Gebäude das erste Mal bezugsfertig war. Die Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde ist nicht entscheidend. Tragen Sie bitte immer das Jahr der erstmaligen Bezugsfertigkeit ein, auch wenn das Gebäude später durch Anbauten oder Aufstockungen erweitert wurde. Bei Gebäuden, die vor 1949 errichtet wurden, wird keine genaue Jahresangabe benötigt.

Sollte das Baujahr für die Eigentümer:innen im Einzelfall tatsächlich nicht zu ermitteln sein, kann es geschätzt werden.

Kernsanierung (Anlage Grundstück Zeile 9)

Durch eine Kernsanierung wird das Gebäude in einen Zustand versetzt, der nahezu dem eines neuen Gebäudes entspricht. Dazu wird bei dem Gebäude zunächst alles außer der tragenden Substanz entfernt. Decken, Außenwände, tragende Innenwände und beispielsweise der Dachstuhl bleiben dabei normalerweise erhalten. Diese Gebäudeteile können dann instand gesetzt werden.

Voraussetzungen für das Vorliegen einer Kernsanierung sind insbesondere die komplette Erneuerung

  • der Dacheindeckung,
  • der Fassade,
  • der Innen- und Außenwände mit Ausnahme der tragenden Wände,
  • der Fußböden,
  • der Fenster,
  • der Innen- und Außentüren sowie
  • sämtlicher technischer Systeme wie z. B. der Heizung einschließlich aller Leitungen, des Abwassersystems einschließlich der Grundleitungen, der elektrischen Leitungen und der Wasserversorgungsleitungen, sofern diese technisch einwandfrei als neuwertig anzusehen sind.

Im Einzelfall müssen nicht zwingend alle der vorgenannten Kriterien gleichzeitig erfüllt sein. Dies gilt insbesondere für solche Gebäude und Gebäudeteile, bei denen aufgrund baurechtlicher Vorgaben eine weitreichende Veränderung nicht zulässig ist (z. B. unter Denkmalschutz stehende Gebäude und Gebäudeteile).

Bitte tragen Sie das Jahr ein, in dem die Kernsanierung abgeschlossen wurde.

Abbruchverpflichtung (Anlage Grundstück Zeile 9)

Liegt eine Abbruchverpflichtung für das Gebäude vor, geben Sie bitte das Jahr an, in dem das Gebäude abgerissen werden muss.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen