Mit der Bitte um Verständnis!
Die Grundsteuerreform ist ein umfangreiches Verfahren, das unsere Finanzämter im Land stark beansprucht. Daher bitten wir Sie, von telefonischen Anfragen zum Bearbeitungsstand ihrer Erklärung, eines Einspruchs oder Fristverlängerungen möglichst abzusehen. Bitte beachten Sie, dass bei einer Einreichung der Erklärung, des Antrags oder des Einspruchs in Papierform keine Eingangsbestätigung erteilt wird. Nach elektronischer Übermittlung via ELSTER erhalten Sie automatisch eine Übertragungsbestätigung, die das Übermittlungsdatum enthält.
Vielen Dank!