Aufgaben des Finanzausschusses
Der Finanzausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags hat zwei Aufgaben: Er berät über den Landeshaushalt und er kontrolliert, ob die Regierung den Haushalt richtig vollzieht, also das Geld für die Zwecke ausgibt, die der Landtag beschlossen hat. Damit er diese Aufgaben erfüllen kann, muss das Finanzministerium dem Ausschuss zuarbeiten, ihn informieren und bei bestimmten Ausgaben auch um Genehmigung bitten.
Die Finanzministerin und/oder die Staatssekretäre nehmen in der Regel an den Sitzungen des Finanzausschusses teil. Sie berichten über die laufende Arbeit und begründen ihre Ausgabeplanungen. Wenn im Herbst der Landeshaushalt beraten wird, erläutern die Ministerinnen und Minister, was die Landesregierung für das nächste Jahr plant.
Zusammenarbeit
Für die Ministerin und die Staatssekretäre sind der Finanzausschuss und seine Unterausschüsse bedeutende Gremien, mit denen sie eng zusammenarbeiten. Der Austausch mit dem Parlament hat große Bedeutung für die Finanzministerin. Das Finanzministerium hat sich zum Grundsatz gemacht, so rechtzeitig und so vollständig wie möglich zu informieren.
Weitere Informationen:
Finanzausschuss (Schleswig-Holsteinischer Landtag)
Die Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtags regelt die Aufgaben der Ausschüsse