Im September 2014 hat die damalige Landesregierung den Corporate Governance Kodex – Schleswig-Holstein (CGK-SH) beschlossen. Der Kodex gilt ungeachtet jeder Rechtsform für alle Unternehmen, deren Gegenstand ein gewerblicher oder sonstiger wirtschaftlicher Betrieb ist oder einen solchen überwiegend umfasst und an denen das Land Schleswig-Holstein direkt mehrheitlich beteiligt ist. Er formuliert Grundsätze guter Unternehmensführung, legt einen Standard für das Zusammenwirken von Gesellschaftern, Überwachungsorganen sowie Geschäftsleitungen fest und orientiert sich wie andere sog. Public Corporate Governance Kodizes am Deutschen Corporate Governance Kodex für börsennotierte Unternehmen. Der Kodex dient primär dazu, öffentliches Vertrauen in Unternehmen mit Landesbeteiligung zu stärken. Mit ihm soll ein kontinuierlicher Prozess zur Transparenz und Verbesserung der Unternehmensführung und -überwachung in den öffentlichen Unternehmen des Landes Schleswig-Holstein angestoßen werden.