Das Land Schleswig-Holstein ist an verschiedenen Wirtschaftsunternehmen in privater oder öffentlicher Rechtsform beteiligt. Diese Beteiligungen repräsentieren einen erheblichen Teil des Landesvermögens und stellen wichtige Instrumente für die Landespolitik dar. Die mittels der Beteiligung verfolgte Zielsetzung spiegelt sich im Unternehmensgegenstand und Gesellschaftszweck wider. Sie ist Handlungsleitlinie für die Mitglieder von Geschäftsleitung und Überwachungsorgan. Die Verwaltung erfolgt zentral in einem Referat im Finanzministerium in Abstimmung mit den jeweils fachlich zuständigen Ressorts. Die Zusammenarbeit ist durch verwaltungsinterne Vorschriften geregelt, die in einem „Beteiligungshandbuch“ zusammengefasst sind. Dies soll zu einer einheitlichen Verfahrensweise beitragen und einer ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Landesinteressen dienen. Einzelheiten zu den Landesunternehmen werden regelmäßig im Beteiligungsbericht veröffentlicht.