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Thema : Beihilferecht

Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel

Letzte Aktualisierung: 13.03.2025

Die Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel der Anlage 3 (zu § 9 Abs. 1 Nr. 3 BhVO) wurden zum 01.01.2025 überarbeitet.

Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel (PDF, 399KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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