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Thema : Beihilferecht

Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel

Letzte Aktualisierung: 05.09.2023

Die Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel der Anlage 4 (zu § 9 Abs. 1 Nr. 3 BhVO) wurden von Seiten des Finanzministeriums auf dem Wege der Vorgriffsregelung mit Wirkung vom 01.08.2023 neu geregelt.

Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel (PDF, 355KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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