Sogenannte Maßnahmenfahrpläne sind die Grundlage für das Klimaschutzprogramm 2030. Darin legen die Ministerien dar, wie die im Bundesklimaschutzgesetz vorgesehenen Einsparziele in den verschiedenen Sektoren erfüllt und möglichst übertroffen werden können.
Grundlage für die Sektorziele ist das Energiewende- und Klimaschutzgesetzes des Landes Schleswig-Holstein aus dem Jahr 2021. Mit dem Gesetz wurden die Klimaschutzziele für Schleswig-Holstein, analog zu denen auf Bundesebene, verschärft.
Die Maßnahmenfahrpläne sind in acht Sektoren unterteilt. Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Zielerfüllung liegen beim jeweiligen Ministerium.