Navigation und Service

Thema : Klimaschutzprogramm 2030

Maßnahmenfahrpläne



Letzte Aktualisierung: 20.07.2023

Sogenannte Maßnahmenfahrpläne sind die Grundlage für das Klimaschutzprogramm 2030. Darin legen die Ministerien dar, wie die im Bundesklimaschutzgesetz vorgesehenen Einsparziele in den verschiedenen Sektoren erfüllt und möglichst übertroffen werden können.

Grundlage für die Sektorziele ist das Energiewende- und Klimaschutzgesetzes des Landes Schleswig-Holstein aus dem Jahr 2021. Mit dem Gesetz wurden die Klimaschutzziele für Schleswig-Holstein, analog zu denen auf Bundesebene, verschärft.

Die Maßnahmenfahrpläne sind in acht Sektoren unterteilt. Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Zielerfüllung liegen beim jeweiligen Ministerium.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen