Was ist das Klimaschutzprogramm 2030?
Das Klimaschutzprogramm 2030 (KSP 2030) der Landesregierung beschreibt, wie Schleswig-Holstein seine Klimaschutzziele im Jahr 2030 erreichen wird.
Mit dem KSP 2030 läutet das Land einen Paradigmenwechsel in der Klimapolitik ein. Bislang wurde im Rahmen des "Monitoringbericht Energiewende und Klimaschutz" jährlich der klimapolitische Status Quo dargestellt. Diesem war zu entnehmen, ob das Land die Klimaziele des Vorjahres erreicht hat und sich "auf Kurs" befindet. Zum ersten Mal richtet ein klimapolitisches Programm nun den Blick in die Zukunft. Dabei wird erstmals ausgehend vom Ziel - in Form von konkreten Maßnahmenfahrplänen der verantwortlichen Ressorts – dargelegt, was notwendig ist, um das Zwischenziel im Jahr 2030 zu erreichen.
Das KSP 2030 setzt die klimapolitischen Leitplanken des Landes für die kommenden Jahre. Die konkrete Umsetzung der Maßnahmen des Programms erfolgt in unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen.
Die rechtliche Grundlage für das KSP 2030 bildet die Novelle des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes 2021 (EWKG 2021). Im Rahmen der Novelle wurden die Klimaschutzziele des Landes an die Ziele des Bundesklimaschutzgesetzes angepasst.
Welchen Zeitplan hat das Klimaschutzprogramm 2030?
Datum | Sitzung/Aufgabe |
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Dezember 2024 |
Klimakabinett
Beschluss des Klimaschutzprogramm 2030
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Mai bis Juni 2024 |
Öffentlichkeitsbeteiligung
- Klimakonferenz
- Bürgerforum
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30. Januar 2024 |
Klimakabinett
Beschluss des ersten Entwurfs des Klimaschutzprogramm 2030
Beschluss zur weiteren Vorgehensweise
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Wie viele Sektoren gibt es und was steht drin?
Das KSP ist in acht Sektoren unterteilt:
A. Energiewirtschaft:
Im Sektor Energie werden alle THG bilanziert, die dem Sektor Energiewirtschaft zugeordnet werden. Dazu zählen Stromerzeugungsanlagen, Heizkraft- und Heizwerke sowie der Umwandlungsbereich, u.a. auch Raffinerien.
B. Gebäude:
Im Sektor Gebäude werden alle THG bilanziert, die in privaten Haushalten sowie im Gewerbe, Handel und Dienstleistungssektor anfallen. Dies betrifft vor allem die Bereitstellung von Wärme. Zu beachten ist, dass die THG aus der Bereitstellung von Fernwärme und Strom nicht im Sektor Gebäude verbucht werden, sondern im Sektor Energiewirtschaft anfallen.
C. Verkehr:
Dem Sektor Verkehr werden die THG-Emissionen aus zivilem inländischem Luftverkehr, Straßenverkehr, Schienenverkehr und inländischem zivilen Schiffsverkehr zugerechnet. Zu beachten ist, dass die THG-Emissionen der Elektromobilität dem Sektor Energiewirtschaft zugerechnet werden, da das Prinzip der Quellenbilanz gilt.
D. Industrie:
Dem Sektor Industrie werden alle THG-Emissionen zugeordnet, die bei der Produktion von Industrieprodukten anfallen. Der Schwerpunkt der energieintensiven Industrie liegt in Schleswig-Holstein vor allem in den Bereichen Chemie, Zement, Papier und Nahrungsmittel.
E. Abfallwirtschaft:
Bezogen auf die THG-Emissionen ist der Sektor Kreislaufwirtschaft der kleinste aller Sektoren. Dem Sektor Abfallwirtschaft werden nur die direkten THG-Emissionen aus Abfall und Abwasser und keine CO2-Emissionen aus der thermischen Behandlung (Müllverbrennung) zugerechnet. Zwar verursachen Abfallverbrennungsanlagen CO2-Emissionen, diese werden allerdings im Sektor Energiewirtschaft bilanziert.
F. Landwirtschaft:
Im Sektor Landwirtschaft werden alle THG-Emissionen verrechnet, die durch die Bewirtschaftung von Ackerflächen und Viehhaltung anfallen. Emissionen aus den vorgelagerten Prozessen, wie zum Beispiel der Düngemittelproduktion, werden nicht im Sektor Landwirtschaft berichtet.
G. Senken:
Kohlenstoffsenken (negative Emissionen) in landwirtschaftlichen Flächen und Forsten werden dem Sektor Senken zugeschrieben. Der Sektor hat kein eigens Sektorziel. In Schleswig-Holstein ist der Sektor Senken jedoch eine Quelle für die Treibhausgasbilanz und belastet die Landesklimabilanz somit zusätzlich.
H. Querschnitt:
Charakteristisch für den MFP Querschnitt ist, dass keine eigenen Sektorziele bestehen. Querschnittsmaßnahmen haben Einsparwirkungen in verschiedenen Sektoren, daher werden THG-Minderungen jeweils anderen Sektoren zugerechnet. Beispiele für Maßnahmenpakete befinden sich im Klimaschutzprogramm für Bürgerinnen und Bürger oder auch der Wasserstoffstrategie.
Was ist ein Maßnahmenfahrplan?
Die Maßnahmenfahrpläne (MFPe) sind die Grundlage für das Klimaschutzprogramm 2030. Jedes Ressort hat in Eigenverantwortung dargelegt, wie die im EWKG vorgesehenen Treibhausgas-Minderungsquoten (THG-Minderungsquoten) im jeweiligen Sektor erfüllt und möglichst übertroffen werden. Die Maßnahmenfahrpläne wurden am 20. Juli 2023 veröffentlicht.
Der 1. Entwurf des Klimaschutzprogramms 2030 wurde aufbauend auf den Maßnahmenfahrplänen erstellt.
Welche Treibhausgasminderungsziele werden in den Sektoren bis 2030 angestrebt?
Für Schleswig-Holstein wird mit dem § 3 Absatz 1 des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) 2021 das Ziel formuliert, dass die mit den Sektorzielen für 2030 im Bundesklimaschutzgesetz verbundenen prozentualen Minderungsraten in den Sektoren gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 auch in Schleswig-Holstein erreicht und möglichst übertroffen werden sollen.
Dies impliziert folgende Minderungsziele für die Sektoren:
Ziele für die Treibhausgasminderung in den Sektoren in Schleswig-Holstein bis 20301
Summe | 25,4 | -43% | 11,0 | 14,4 |
Sektor
[in Mio. Tonnen CO2äq] | Durchschnitt
2017 - 2019 | Minderung 2030
ggü. Durchschnitt
2017 - 2019 | . | Indikative
Sektorziele
THG-Emissionen
2030 |
---|
Energiewirtschaft | 5,4 | -64% | 3,4 | 2,0 |
Industrie | 3,8 | -38% | 1,5 | 2,4 |
Gebäude | 5,1 | -44% | 2,3 | 2,9 |
Verkehr | 5,5 | -49% | 2,7 | 2,8 |
Landwirtschaft | 5,3 | -19% | 1,0 | 4,3 |
Abfallwirtschaft | 0,15 | -60% | 0,09 | 0,06 |
1 Aufgrund von methodischen Anpassungen der für die THG-Bilanzierung auf Bundesebene zuständigen Institutionen (Umweltbundesamt, Thünen-Institut) kam es 2023 in besonderem Maße zu einer Veränderung der Treibhausgasinventare in der gesamten Zeitreihe seit 1990. Änderungen gab es vor allem bei der Bilanzierung der Treibhausgase CH4 und N2O. Betroffen sind damit vor allem die Sektoren Landwirtschaft und Abfallwirtschaft. Die Änderungen wurden in der Tabelle 1 nicht berücksichtigt.
Sind die Sektorziele verpflichtend und was passiert im Falle einer Zielverfehlung?
Eine gegenseitige Verrechnung im Falle des Über- und Unterschreitens der sektorenbezogenen Minderungsziele ist gemäß § 3 Absatz 1 EWKG zulässig. Dies ist auch im Hinblick auf diverse Schnittstellen zwischen den Sektoren sinnvoll und erforderlich. Sollte sich herausstellen, dass ein Sektor seine Ziele unter- oder übererfüllt, wird zunächst zwischen den Ressorts geprüft und erörtert, wie sich Unter- und Übererfüllungen ausgleichen können. Damit schöpft das Land seine landespolitischen Handlungsspielräume größtmöglich aus. Zentrale Maßgabe bei der gegenseitigen Verrechnung ist, dass das Gesamtminderungsziel im Jahr 2030 nicht über 14,4 Mio. t THG liegt.
Hat die Aufhebung der Sektorverantwortlichkeiten im Zuge der Novelle des Bundesklimaschutzgesetzes Auswirkungen auf Schleswig-Holstein?
Für die Bezugnahme des EWKG 2021 auf die Sektorziele 2030 des Bundes haben die Beschlüsse auf Bundesebene keine Auswirkungen. Die zahlenmäßigen Sektorziele im Bundesklimaschutzgesetz bleiben unangetastet, damit besteht auch für die Landesgesetzgebung kein Änderungsbedarf.
Wie werden Treibhausgasemissionen erfasst?
Die THG Emissionen werden vom Statistikamt Nord erhoben. Die Werte sind in Millionen Tonnen CO2-Äquivalent angegeben. Die Bilanzierung folgt dem Quellenansatz. Das bedeutet: Die Emissionen werden dort bilanziert, wo sie entstehen. Mit der sogenannten Quellenbilanz wird die Gesamtmenge der im Land emittierten Treibhausgase ermittelt. Insofern werden bei einer Quellenbilanz alle Emissionen dargestellt, die auf den Verbrauch von Primärenergieträgern – z.B. Kohlen, Mineralöle und Gase – in einem Land zurückgehen. Beispielsweise werden die Emissionen des Stromverbrauchs eines Elektroautos nicht im Sektor Verkehr, sondern im Sektor Energiewirtschaft ausgewiesen. Denn diese entstehen nicht an der Auspuffanlage eines Autos, sondern im Kraftwerk.
Implikation des Ziels der THG-neutralität bis 2040 auf das Ziel 2030
Das Erreichen des Ziels der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2040 in Schleswig-Holstein ist ambitioniert und gleichzeitig Dank der vielen Investitionen in nachhaltige Technologien im Land möglich.
Das Vorziehen der Ziele vom Jahr 2045 auf das Jahr 2040 erfordert von allen Sektoren im Land eine gemeinsame Kraftanstrengung.
Auf eine Verschärfung der im EWKG festgelegten Klimaschutzziele für das Jahr 2030 wird jedoch bewusst verzichtet. Die Landesregierung geht davon aus, dass auch dieser Transformationsprozess von sukzessiven Entwicklungen geprägt sein wird. Es wird die Aufgabe der kommenden Jahre sein, zu ermitteln, welche Schritte nach 2030 erforderlich sein werden, um die letzten Meilen auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität bis 2040 zu gehen.