In den vergangenen Monaten hat sich in Schleswig-Holstein eine breite Debatte über Fracking entwickelt: Werden Umwelt und Grundwasser durch das Einbringen von umwelttoxischen Frackfluiden zur Gewinnung von unkonventionellem Erdgas und Erdöl gefährdet? Ein Auslöser für die Sorge war und ist, dass mehrere Unternehmen in Schleswig-Holstein Aufsuchungs- und Bewilligungserlaubnisse zur Aufsuchung von Erdgas und Erdöl gestellt haben. Diese berechtigen noch zu keinerlei Eingriffen in den Boden – weder Bohrungen oder gar Fracking-Maßnahmen, sondern sind Konzessionen, um Konkurrenzen auszuschließen. Dennoch haben die Konzessionsanträge viele Menschen alarmiert.
Die Landesregierung lehnt umwelttoxisches Fracking strikt ab, weil Risiken nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden können. Sie wird sich daher mit einer Bundesratsinitiative für ein gesetzliches Verbot einsetzen. Außerdem wird sie bis zur Verabschiedung eines neuen Landesentwicklungsplans den Einsatz von umwelttoxischem Fracking vorübergehend ausschließen, um den Schutz vor unumkehrbaren Schäden zu gewährleisten. Diese landesplanerische Veränderungssperre gilt für den Fall, dass zu einem späteren Zeitpunkt Anträge auf die Genehmigung von Fracking gestellt werden.
Im Folgenden informiert das zuständige Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung rund um das Thema bergbaurechtliche Genehmigungsverfahren und Fracking. Sie finden Fragen und Antworten und Pressemitteilungen zu dem Thema.
Fragen und Antworten
FAQ zu bergbaurechtlichen Genehmigungen und Fracking