Energiewende als Generationenaufgabe
Energiewende bedeutet den Verzicht auf Atomenergie und Kohle sowie perspektivisch auch auf Öl und Gas. Die Energiewende ist mehr als der Umbau des Stromsektors. Um den Ausstieg aus der Atomenergie hinzubekommen, muss auch der Wärme- und der Verkehrssektor einbezogen werden. Die Energiewende erstreckt sich auf alle Wirtschaftsbranchen, die Art wie wir bauen, wie wir leben und Güter transportieren. Sie erfordert, unsere Häuser besser zu isolieren, den Verkehr umzustellen, die Landwirtschaft und Wirtschaft zu verändern.
Akzeptanz und Beteiligung
Die Energiewende ist darüber hinaus ein demokratisches Projekt. Sie funktioniert dezentral und ist stärker als die zentralistische Struktur der Großkraftwerke auf Akzeptanz und Beteiligung der Menschen angewiesen. Wir wollen Sie über die laufenden Projekte, Planungen und Diskussionen informieren und mit Ihnen in einen Austausch treten.
Schleswig-Holsteins Bedeutung für die Energiewende kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Wir wollen beispielgebend sein, wie eine Gesellschaft ihre Energieinfrastruktur revolutioniert. Dabei sind wir auf Sie, auf Ihre Kritik und Hinweise angewiesen.
Ziele
Am 29. März 2025 ist die zweite Novellierung des schleswig-holsteinischen Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) in Kraft getreten. Dort werden Ziele und konkrete Maßnahmen als Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele des Landes formuliert.
Der anthropogen verursachte Klimawandel schreitet weiter voran. Um den Klimawandel und seine Auswirkungen auf ein hinnehmbares Maß zu beschränken, hat es sich das Land Schleswig-Holstein – in Nachschärfung der bestehenden klimapolitischen Zielsetzungen – zur Aufgabe gemacht, sich bis zum Jahr 2040 zum netto-treibhausgasneutralen Industrieland zu transformieren.
Grundlage für diese Zielsetzung sind die nationalen Klimaschutzziele in Verbindung mit dem Koalitionsvertragsowie das Klimaschutzprogramm 2030 der Landesregierung. Mit der Novellierung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes 2025 wird die Netto-Treibhausgasneutralität von 2045 auf das Jahr 2040 vorverlegt.
Zugleich haben sich die bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen durch die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes sowie den Erlass des Wärmeplanungsgesetzes, des Energieeffizienzgesetzes und des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes verändert.
Weitere Informationen zum Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein finden Sie hier.
Weitere Informationen über den Stand und Perspektiven zum Ausbau der Windenergie
Daten und Informationen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien
Ausbau der Elektromobilität
Schleswig-Holstein treibt den Ausbau der Elektromobilität voran. Informationen von Landesregierung und WTSH finden Sie hier:
Elektromobilität in Schleswig-Holstein (WTSH)
Energie- und Klimaschutz-Initiative Schleswig-Holstein
Mit der Energie- und Klimaschutzinitiative Schleswig-Holstein (EKI) bieten wir Städten und Gemeinden Unterstützung bei der Umsetzung der Energiewende "vor Ort" an.
Verbraucher in der Energiewende
Klimaschutz und der Schutz von Verbraucher*innen sind eng miteinander verbunden. Letztlich sind es auch die Verbraucher*innen, die mit ihrem Handeln zu einer erfolgreichen Energiewende beitragen. Deshalb unterstützt das Land Schleswig-Holstein das Projekt "Verbraucher in der Energiewende" der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.
Richtlinie Innovative Wärmeversorgung
Die Energieerzeugung soll zukünftig auf Basis Erneuerbarer Energien erfolgen. Wärmespeicher und Wärmenetze können bei der Umstellung hin zur Wärmeversorgung mit Erneuerbaren Energien die notwendige Infrastruktur bereitstellen und den schrittweisen Umstieg zu CO2-freien Energieträgern erleichtern.
Um diese neuen Investitionen zu unterstützen und anzureizen, soll diese Richtlinie einen Beitrag leisten.
Gefördert werden bis zu 50 Prozent der Investitionskosten für Wärmenetze, Wärmeerzeugungsanlagen und Wärmespeicher, wenn das nachhaltige Wärmeversorgungssystem mindestens 50 Prozent Erneuerbare Energien berücksichtigt und eine CO2-Einsparung gegenüber der bisherigen Wärme- oder Kälteversorgung erzielt werden kann. Antragsberechtigt im Rahmen der EFRE-Förderung sind u.a. kommunale Eigenbetriebe, Zweckverbände, kommunale Körperschaften, Anstalten öffentlichen Rechts, Vereine, rechtsfähige Personengesellschaften sowie Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Die Mindestfördersumme beträgt 50.000 Euro und maximal 1 Mio. Euro pro Projekt. Im Bedarfsfall können zusätzliche Landesmittel eingesetzt werden.
Die Richtlinie zur Förderung ist am 11.06.2019 in Kraft getreten.
Link zur Bewilligungsstelle (IB.SH) der Richtlinie: https://www.ib-sh.de/produkt/landesprogramm-wirtschaft-nachhaltige-waermeversorgungssysteme/
Bürgerenergiefonds
Das Land Schleswig-Holstein hat einen Bürgerenergiefonds eingerichtet, um Projekte von Bürgern in ihrer Start- und Initialphase zu unterstützen. Dabei sollen insbesondere die Risiken in der ersten Phase des Projektes abgefedert werden. Die Förderung kann insbesondere für die Bereiche Erneuerbare Wärme, Neue Mobilität, Erneuerbarer Strom und Digitalisierung der Energiewende genutzt werden. Es können bis zu 200.000 EUR für ein Projekt beantragt werden. Sollte das Projekt erfolgreich realisiert werden, so ist das Geld an den Fonds zurück zu zahlen. Insgesamt stehen 5 Millionen EUR in diesen Fonds zur Verfügung.
Weitere Informationen finden sich unter folgendem Link: https://www.ib-sh.de/produkt/buergerenergiefonds/
Richtlinie Energie- und Umweltinnovationen
Mit der Richtlinie der Energie- und Umweltinnovationen soll die Förderung des Aufbaus umweltgerechter Wirtschafts- und Infrastrukturen durch die Förderung der Produktion und Verteilung von Energie aus erneuerbaren Energien sowie die Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen gefördert werden.
Die Förderung richtet sich an Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung sowie Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 25% der förderfähigen Kosten für experimentelle Entwicklung und bis zu 50% der förderfähigen Kosten für industrielle Forschung. Für kleine und mittleren Unternehmen kann die Förderung erhöht werden.
Weitere Informationen finden sich unter folgendem Link: https://wtsh.de/foerderberatung/foerderprogramme/foerderprogramm-energiewende-und-umweltinnovationen-eui/
Ein gesellschaftliches Projekt
Die Energiewende ist ein gesamtgesellschaftliches Projekt – auch und gerade in Schleswig-Holstein, dem Land der Erneuerbaren Energien. Die Landesregierung unterstützt neue und stärkere Formen der Bürgerbeteiligung – z.B. Genossenschaftsmodelle für Bürgeranlagen, Bürgerbeteiligung an Energienetzen und in Dialogprozessen zum Netzausbau.
Wir in Schleswig-Holstein wollen Vorreiter sein und die Energiewende zum Erfolg führen.
Mit guten Ideen für die Energiewende bei der EnergieOlympiade durchstarten
Am 1. Dezember lief die Bewerbungsfrist für Energie- und Klimaschutzprojekte schleswig-holsteinischer Kommunen im Rahmen der zehnten EnergieOlympiade 2020/2021 ab. Für die besten Projekte sind insgesamt 100.000 Euro Preisgelder in vier Disziplinen ausgelobt. Jetzt werden die eingegangenen Wettbewerbsbeiträge geprüft und im kommenden Jahr von einer Jury die besten Beiträge ausgewählt. Die Siegerehrung wird am 17. Juni 2021 im Nordkolleg in Rendsburg stattfinden. Hier finden Sie weitere Informationen: https://www.energieolympiade.de/
Energie- und Klimaschutzberichte
Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat in unterschiedlicher Form über Klimaschutz und Energie berichtet und Programme aufgelegt. Die Berichte und Programme der vergangenen zehn Jahre sind an dieser Stelle dokumentiert.
Energie- und Klimaschutzberichte
Energiewende- und Klimaschutzgesetz
Im Rahmen des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) Schleswig-Holstein wurden Klimaschutzziele festgelegt, darüber hinaus wurde eine rechtliche Grundlage für Energiewende-, Klimaschutz- und Klimaschutzanpassungsmaßnahmen in Schleswig-Holstein geschaffen. Die zweite Novellierung des EWKG ist mit der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein am 29. März 2025 in Kraft getreten.
Hier geht es zum Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein.
Für weitere Informationen zum Energiewende- und Klimaschutzgesetz klicken Sie hier.
Klimaschutz in der Marktwirtschaft - Reform der Abgaben und Umlagen im Energiesektor
Die Erreichung der Klimaschutzziele auf Landes- und Bundesebene erfordert entsprechende Rahmensetzungen. Ein wesentlicher Punkt ist eine Reform der Abgaben und Umlagen im Energiesektor mit den beiden zentralen Bausteinen der Einführung einer systematischen CO2-Bepreisung und einer Senkung der EEG-Umlage. Für eine solche Reform hat die Landesregierung eine Bundesratsinitiative gestartet. Hier finden Sie weitere Informationen.
Energiewendeforschung
Seit Ende 2017 gibt es in Sachen Energiewendeforschung eine ressortübergreifende Kooperation der Ministerien für Wissenschaft (MBWK), für Energiewende (MELUND) und für Wirtschaft (MWVATT). U.a. wurde ein politisches Papier
"Energiewendeforschung in Schleswig-Holstein"
(PDF, 268KB, Datei ist nicht barrierefrei) erarbeitet, mit dem Ziele, Themen und Vorgehensweise für eine stärkere strategische Ausrichtung der Energiewendeforschung in Schleswig-Holstein beschrieben werden. Ziel ist eine leistungsfähige und überregional wahrnehmbare Energiewendeforschung, mit der substanzielle Beiträge zum Klimaschutz, zur Weiterentwicklung der Energiewende und zur Stärkung des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes geleistet werden können.
Weiterentwicklung der Solarenergie
Die Energiewende besteht aus verschiedenen Bausteinen. Neben der in Schleswig-Holstein sehr prominenten Windenergie spielen dabei Photovoltaik (PV) und Solarthermie (ST) wichtige Rollen.
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