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Thema : Energie- und Klimaschutz-Initiative Schleswig-Holstein

Fördermöglichkeiten

Letzte Aktualisierung: 14.12.2017

Ko-Förderung für kleine Kommunen zum KfW-Programm 432 (Energetische Stadtsanierung)

Schleswig-Holstein unterstützt kleine Kommunen bei der Energetischen Stadtsanierung bzw. der energetischen Dorfentwicklung bis Ende 2020 mit 450.000 Euro. Die erstmals in 2016 aufgelegte Förderung für kleinere Kommunen wird nun verstetigt. Die Förderrichtlinie wurde im Amtsblatt für Schleswig-Holstein (Ausgabe 11. Dezember 2017) veröffentlicht, Anträge können bis Ende November 2020 gestellt werden.

Förderrichtlinie Energetische Stadtsanierung, KfW 432 (Amtsblatt für Schleswig-Holstein 2017; Ausgabe 11. Dezember 2017)  (PDF, 64KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Die energie- und klimapolitischen Ziele für einen klimaneutralen Gebäudebestand in 2050 bedeuten, dass Erzeugung und Verbrauch von Energie sich verändern müssen. Aufgrund der Langfristigkeit entsprechender Investitionsentscheidungen ist schon bei heutigen Planungen der Blick auf 2050 erforderlich. Es ist von großer Bedeutung zukunftsorientierte kommunale Wärmepläne zu erstellen, um langfristig eine CO2-freie Wärmeversorgung sicherzustellen.
Mit der Erstellung energetischer Quartierskonzepte schaffen Kommunen die strategische Grundlage für konkrete Planungen.

Im Rahmen der EKI-Initialberatung können Kommunen weiterhin Begleitung bei der Antragstellung bei der KfW und bei der Landesförderung erhalten.

Landesförderinstitut Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

In Schleswig-Holstein steht Ihnen das zentrale Förderinstitut des Landes, die IB.SH, bei allen Förderfragen zur Seite. Die IB.SH berät, fördert und finanziert Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen. Im Fokus der Förderaktivitäten steht die Unterstützung der Energiewende. Die IB.SH verfügt über ein differenziertes Förderangebot, das die drei großen Bereiche Energieeinsparung, Energieeffizienz und Erneuerbare Energien abdeckt. Spezifische Beratungskompetenzen wie in der IB.SH Energieagentur sorgen für die nötige Transparenz bei Investitionsentscheidungen für energetische Vorhaben.

Die IB.SH unterstützt Kommunen und kommunalnahe Unternehmen bei öffentlichen Infrastrukturmaßnahmen mit einer individuellen Beratung und berät bei der Entscheidungsfindung bei komplexen Projekten. Die IB.SH Kundenbetreuer informieren über zinsgünstige Kredite, die Möglichkeit der Beschaffung von Fördermitteln der EU, des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein oder die Kooperation mit der jeweiligen Hausbank.

Bei Informations- und Beratungsbedarf nehmen Sie gern mit der IB.SH Kontakt auf:

IB.SH
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Tel.: 0431 9905-0
Fax: 0431 9905-3383
E-Mail: info@ib-sh.de

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der IB.SH

Förderdatenbank des Bundes

Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union und unterstützt bei der systematischen Recherche nach geeigneten Fördermöglichkeiten.

Die Förderdatenbank des Bundes finden Sie hier

Förderkatalog des Bundes

Abgeschlossene und laufende Vorhaben der Projektförderung des Bundes können Sie mit dem Förderkatalog recherchieren. Die Datenbank beinhaltet mehr als 110.000 Vorhaben der Projektförderung des Bundes, darunter auch zahlreiche Vorhaben im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) in Schleswig-Holstein.

Den Förderkatalog des Bundes finden Sie hier

Die folgende Anleitung unterstützt Sie bei der Nutzung des Förderkatalogs:

Nutzung des internetbasierten Förderkatalogs der Bundesregierung  (PDF, 198KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) fördert und initiiert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, mit denen Emissionen gemindert, Energie effizienter genutzt und erneuerbare Energien eingesetzt werden können. Die Programme und Projekte der NKI decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen.

Finanziert wird die Klimaschutzinitiative der Bundesregierung aus Haushaltsmitteln. Zusätzliche Mittel stammen aus dem Sondervermögen Energie- und Klimafonds. Mit diesem Sondervermögen stehen seit 2012 alle Erlöse aus dem Emissionshandel für Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende sowie für nationalen und internationalen Klimaschutz zur Verfügung.

Ein wesentlicher Baustein der NKI ist die sogenannte Kommunalrichtlinie. Im Rahmen dieser Richtlinie können Kommunen und kulturelle oder soziale Einrichtungen Zuschüsse für Klimaschutzprojekte beantragen.

Seit Einführung des Förderprogramms im Jahr 2008 wurden bis Ende 2013 mehr als 7.500 Klimaschutzprojekte in rund 3.000 Kommunen in Deutschland gefördert.
In Schleswig-Holstein wurden bis heute 458 Projekte durch die Kommunalrichtlinie gefördert.

Kommunen, die bei dem Thema Klimaschutz noch am Anfang stehen, können eine sogenannte "Einstiegsberatung für Kommunen" beantragen. Die Einstiegsberatung bietet Kommunen die Möglichkeit eines strukturierten Einstiegs mit Hilfe von externen Beraterinnen und Beratern. Auch Kommunen, die bereits ein Klimaschutzteilkonzept erarbeitet oder beantragt haben, können diese Unterstützung in Anspruch nehmen. Im Fokus steht dabei ein übergreifender Beratungsansatz, der sämtliche klimaschutzrelevanten Bereiche betrachtet und Maßnahmen aufzeigt, mit deren Umsetzung sofort begonnen werden kann. Im Rahmen der Kommunalrichtlinie werden maximal 15 Beratungstage durch einen externen Dienstleister sowie Sachausgaben für Öffentlichkeitsarbeit in angemessenem Umfang gefördert. Die IB.SH Energieagentur steht Ihnen bei der Antragsstellung gern zur Seite.

Kommunen, die bereits einen Schritt weiter sind, können sich das Erstellen von umfassenden Klimaschutzkonzepten und themenbezogenen Teilkonzepten - z.B. für integrierte Wärmenutzung, die Nutzung Erneuerbarer Energien aber auch zu klimafreundlicher Mobilität oder Flächenmanagement - fördern lassen. Das Teilkonzept integrierte Wärmenutzung ist für eine kommunale Wärmeplanung der Initialschritt und bietet eine gute Basis für die Entwicklung einer Wärmeplanung.
Damit das jeweils entwickelte Konzept erfolgreich umgesetzt werden kann, werden mit der Kommunalrichtlinie neu geschaffene Stellen von Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanagern für eine Dauer von bis zu drei Jahren bei Klimaschutzkonzepten bzw. von bis zu zwei Jahren bei Klimaschutzteilkonzepten (mit der Möglichkeit einer Anschlussförderung über ein bzw. zwei Jahre) bezuschusst.

In Schleswig-Holstein sind bisher 69 Klimaschutzkonzepte bzw. Klimaschutzteilkonzepte erstellt worden bzw. befinden sich in der Erarbeitung.

Die Kommunalrichtlinie bietet auch für das Antragsjahr 2016 umfangreiche und zukunftsweisende Fördermöglichkeiten. Sie besteht aus folgenden Förderbausteinen:

  • Einstiegsberatung für Kommunen
  • Klimaschutzkonzepte & Management
  • Energiesparmodelle
  • Investive Klimaschutzmaßnahmen

Das aktuelle Antragsfenster liegt zwischen dem 1. Oktober 2015 und dem 31. März 2016. Weitere, für das Projekt relevante, Antragsfenster liegen zwischen dem 1. Juli und 30. September 2016, zwischen dem 1. Januar und 31. März 2017 sowie zwischen dem 1. Juli und 30. September 2017.

Einzureichen sind die Anträge beim Projektträger Jülich (PtJ).

Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich Klima (KLI)
Zimmerstraße 26 - 27
10969 Berlin
Telefon: 030 20199-577
Telefax: 030 20199-31 00
E-Mail: ptj-ksi@fz-juelich.de
Internet: www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen

Eine ausführliche Beratung zu den Förderangeboten der Nationalen Klimaschutzinitiative bietet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz:

Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)
Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz
Zimmerstraße 13-15, 10969 Berlin
Beratungshotline: 030 39001-170
Telefax: 030 39001-241
E-Mail: kontakt@klimaschutz-in-kommunen.de
Internet: www.klimaschutz.de/kommunen

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie in folgenden Publikationen:

KfW-Programm 432: Energetische Stadtsanierung

In Schleswig-Holstein wurden bereits viele integrierte Quartierskonzepte für energetische Sanierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Förderprogramm der KfW und ergänzt durch eine Förderung des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten in Kommunen mit überörtlicher Funktion erfolgreich entwickelt. Das Land Schleswig-Holstein unterstützt nun auch kleine Kommunen mit einem ergänzenden Zuschuss bei der Erstellung von Quartierskonzepten im Sinne der Dorfentwicklung.

Diese Konzepte zeigen unter Beachtung u. a. baukultureller, wohnungswirtschaftlicher, demografischer und sozialer Aspekte die technischen und wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale und Möglichkeiten einer netzgebundenen Wärmeversorgung im Quartier auf. Kommunen erhalten die Chance durch intensive Information, professionelle Koordination und Moderation energetische Maßnahmen aber auch Möglichkeiten zur altersgerechten Sanierung des Quartiers und zum Barriereabbau im Gebäudebestand unter Beteiligung der maßgeblichen Akteure zu identifizieren.

Das Energiewendeministerium gewährt deshalb für integrative Quartierskonzepte in kleinen Kommunen Zuschüsse von 20 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten für kleine Kommunen. Dies erfolgt zusätzlich zur Förderung aus einem Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), so dass Quartierskonzepte mit insgesamt 85 bis 95 Prozent bezuschusst werden können. Zudem kann ein Sanierungsmanagement im Anschluss bis zu fünf Jahre lang gefördert werden, um sinnvolle und vereinbarte Maßnahmen umzusetzen.

Voraussetzung für den Landeszuschuss ist der Nachweis eines positiven Förderbescheids der KfW im Programm „Energetische Stadtsanierung“. Die Bedingungen der ergänzenden Förderung durch das MELUR wurden in der Richtlinie "Energetische Stadtsanierung – KfW 432, Ko-Förderung ländlicher Raum“ am 02. Mai 2016 im Amtsblatt Schleswig-Holstein veröffentlicht.

Die IB.SH ist die zentrale Anlaufstelle für die Beratung zu dem Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ sowie für die Bewilligung des ergänzenden Landeszuschusses. Zur Unterstützung kleinerer Kommunen bei der Antragsstellung und der Konzeptentwicklung bietet die Investitionsbank Schleswig-Holstein im Rahmen der Energie- und Klimaschutzinitiative (EKI) eine kostenlose Initialberatung an. Förderanträge sind einzureichen der IB.SH, Wohnquartiersentwicklung / Städtebauförderung (Tel.: 0431 / 9905-3315). Weitere Informationen zu den Programm finden Sie hier

Bei Informations- oder Beratungsbedarf nehmen Sie gern Kontakt mit der IB.SH Energieagentur auf:

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