Elektronische Aktenführung
Änderung der Landesverordnung über die elektronische Aktenführung in der Justiz - Ersatzverkündung gemäß § 60 Absatz 3 Satz 1 LVwG
Durch Landesverordnung vom 29. Januar 2024 ist die Landesverordnung über die elektronische Aktenführung in der Justiz vom 11. März 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 61), zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. November 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 542), geändert worden. Die Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die elektronische Aktenführung in der Justiz vom 29. Januar 2024 wird gemäß § 60 Absatz 3 Satz 1 Landesverwaltungsgesetz im Wege der Ersatzverkündung verkündet und ist hier abrufbar.
Änderung der Landesverordnung über die elektronische Aktenführung in der Justiz (PDF, 376KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Online-Dienste der Justiz
Informationen zu den Online-Diensten der Justiz, die Sie in Anspruch nehmen können, sind: Automatisiertes Mahnverfahren, Elektronischer Rechtsverkehr, Grundbuch, Handelsregister, Insolvenzbekanntmachungen, Landesrechtsprechungsdatenbank, Verhandlung / Anhörung im Wege der Bild- und Tonübertragung, Zwangsvollstreckung.
Das automatisierte Mahnverfahren
Das gerichtliche Mahnverfahren wird unter anderem von vielen Unternehmen zur Unterstützung des Forderungseinzuges genutzt. Es soll ihnen als Gläubiger einer Geldforderung ermöglichen, auf eine einfache und schnelle Weise, einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel zu erreichen. mehr lesen
Elektronischer Rechtsverkehr mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften
Der elektronische Rechtsverkehr zu allen Gerichten und Staatsanwaltschaften Schleswig-Holsteins ist ab dem 01.01.2018 eröffnet. Seit dem 1.1.2022 sind alle sogenannten professionellen Einreicher – also Rechtsanwälte, Notare, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse – verpflichtet, vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen ausschließlich elektronisch einzureichen. mehr lesen
Elektronische Kostenmarken
Seit dem 1. September 2020 ist die elektronische Kostenmarke als Zahlungsmittel bei den schleswig-holsteinischen Gerichten und Staatsanwaltschaften zugelassen. mehr lesen
Entscheidungssammlung
In der Landesrechtsprechungsdatenbank Schleswig-Holstein stehen Ihnen die Entscheidungen der Gerichte in Schleswig-Holstein im Volltext zur Verfügung. mehr lesen
Elektronisches Grundbuch
Häufige Nutzer des Grundbuchs, wie zum Beispiel Notare, Kreditinstitute, Versicherungen und Landes- und Kommunalbehörden, haben die Möglichkeit, Grundbuchblätter direkt an ihrem Arbeitsplatz einzusehen. mehr lesen
Handelsregister online
Unter der Internetadresse www.handelsregister.de können sich Bürger, Notare und Unternehmen registrieren lassen und die von den Amtsgerichten geführten Register online einsehen. mehr lesen
Insolvenzbekanntmachungen
Auf der Seite "Insolvenzbekanntmachungen online", können unter anderem durch eine komfortable Suchabfrage die Insolvenzen bundesweit und aktuell abgefragt werden. mehr lesen
Online-Terminbuchung
Mit dem Angebot der Online-Terminbuchung können Bürgerinnen und Bürger jederzeit und ortsunabhängig unter justiztermine.schleswig-holstein.de für ausgewählte Dienstleistungen der Gerichte ihre Justiztermine vorab online buchen.
Derzeit befindet sich dieser Service im Aufbau, so dass noch nicht für alle Gerichte diese Möglichkeit der Terminbuchung angeboten wird.
Verhandlung / Anhörung im Wege der Bild- und Tonübertragung
In Schleswig-Holstein besteht die Möglichkeit, Verhandlung und Anhörung im Wege der Bild- und Tonübertragung (Videokonferenz) durchzuführen. Dafür steht das Videokonferenzsystem dOnlineZusammenarbeit von dataport zur Verfügung, das über die Internet-Adresse https://video.sh.openws.de zu erreichen ist und auf Basis von Jitsi-Meet (https://jitsi.org/) betrieben wird.
Hinweise für eine gelungene Videoverhandlung finden Sie hier.
Wichtig für die Teilnahme an einer Videokonferenz ist, dass in Ihrer Firewall folgende Ports freigeschaltet sind:
443/tcp - frontend
4443/tcp – videobridge
10000/udp – videobridge
Dafür genügt es in der Regel, wenn der verwendete Browser als erlaubte Anwendung in der Firewall eingetragen ist.
Zudem darf in Ihren Browser nicht die automatische Medienwiedergabe blockieren sein. Zumindest für die Internet-Adresse https://video.sh.openws.de muss diese zugelassen sein.
Zwangsvollstreckung
Die Zwangsvollstreckung ist das staatliche Verfahren, mit dem man Ansprüche gegen den Schuldner durchsetzen kann. mehr lesen
Hinweise zur elektronischen Übersendung ab dem 01.01.2022: