Welche Kriterien für eine Förderung gelten oder wie Sie mit Ihrer bestehenden Initiative dem Netzwerk beitreten können, erfahren Sie auf dieser Seite.
Wie kann meine Initiative Digitaler Knotenpunkt werden?
Sie haben Interesse mit Ihrer Initiative oder Ihrem Projekt dem Netzwerk beizutreten? Dann füllen Sie das Bewerbungsformular (siehe unten) aus und senden es an die angegebene E-Mail-Adresse. Dies ist jederzeit möglich. Das Digitalisierungsministerium sichtet die Bewerbungen, eine Jury entscheidet über die Aufnahme ins Netzwerk. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Auszeichnung als Digitaler Knotenpunkt.
Potenzielle Digitale Knotenpunkte müssen für eine Auszeichnung folgende Kriterien erfüllen, auf diese muss in der Bewerbung kurz eingegangen werden.
- Projekt oder Initiative bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Digitale Technologien kennenzulernen.
- Projekt oder Initiative bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, an Veranstaltungen teilzunehmen, die sich mit mind. einem Themengebiet aus dem Bereich Digitalisierung befassen.
- Projekt oder Initiative gibt Bürgerinnen und Bürgern Impulse, um über Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung nachzudenken.
- Projekt oder Initiative ist ein nichtkommerzielles Angebot.
- Projekt oder Initiative adressiert unterschiedliche Altersgruppen.
- Projekt oder Initiative hat einen lokalen Standort, der von Bürgerinnen und Bürgern aufgesucht werden kann.
- Projekt oder Initiative muss den Betrieb des Digitalen Knotenpunktes mindestens für ein Jahr sicherstellen, dabei können Öffnungszeiten und die Anzahl von Veranstaltungsangeboten situativ unterschiedlich sein.
Welche Vorteile bringt die Auszeichnung als Digitaler Knotenpunkt?
- Kontakte: Das Digitalisierungsministerium organisiert regelmäßig für alle Netzwerkpartner Treffen und fördert so den Erfahrungsaustausch zwischen Gleichgesinnten.
- Informationen zu Förderprogrammen: Netzwerkpartner erhalten regelmäßig Informationen über Förderprogramme von Bund, EU und Land mit Bezug zur Digitalisierung.
- Stakeholder-Dialog: Netzwerkpartner erhalten die Möglichkeit des direkten Austauschs mit der Staatskanzlei über Digitalisierungsthemen.
- Marketing-Materialien: Die Staatskanzlei stellt entsprechende Vorlagen bereit.
- Qualitätssiegel: Jeder Netzwerkpartner erhält eine sichtbare Auszeichnung.
- Sichtbarkeit über das eigene Projekt hinaus: Die Staatskanzlei bewirbt das Netzwerk der Digitalen Knotenpunkte regional und darüber hinaus.
Welche Fördermöglichkeiten bestehen, um einen Digitalen Knotenpunkt aufzubauen?
Das Land Schleswig-Holstein fördert den Aufbau und die Weiterentwicklung Digitaler Knotenpunkte. Der Aufbau kann erfolgen, wenn bisher keine offizielle Anerkennung als Digitaler Knotenpunkt erfolgt ist und die Mindeststandards für eine Anerkennung nur durch eine finanzielle Unterstützung erreicht werden können. Eine Weiterentwicklung eines Digitalen Knotenpunktes ist möglich, wenn Anschaffungen zur Optimierung des lokalen, digitalen Angebotes des jeweiligen Standortes getätigt werden sollen. Außerdem vorauszusetzen ist die Auszeichnung des Standortes als Digitaler Knotenpunkt.
Wer kann gefördert werden?
Antragsberechtigt sind:
- Gemeinden, kreisangehörige und kreisfreie Städte, Ämter, Kreise, Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit;
- Vereine, Verbände, Stiftungen und Hochschulen mit Sitz in Schleswig-Holstein;
- Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit Sitz in Schleswig-Holstein.
Wie viel kann gefördert werden?
Es müssen mindestens 7.500 Euro und höchstens 50.000 Euro förderfähige Ausgaben beantragt werden. Unter förderfähigen Ausgaben sind Anschaffungen von Hardware und Software zur Realisierung oder zur Optimierung des Angebotes eines Digitalen Knotenpunktes in Schleswig-Holstein. Dies Anschaffungen sind im Antragsjahr zu beschaffen. Zudem muss ein Eigenanteil von 25% erbracht werden.
Welche Fristen sind zu beachten?
Das Land Schleswig-Holstein nimmt für das Förderjahr 2025 Anträge bis einschließlich 31.08.2025 an.
Richtlinie zur Förderung der Digitalen Knotenpunkte