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Thema : Preise und Wett­bewerbe

Digitalisierungspreis – Teilnahmebedingungen und allgemeine rechtliche Hinweise


Mit Ihrer Bewerbung um den Digitalisierungspreis akzeptieren Sie die folgenden Teilnahmebedingungen.

Letzte Aktualisierung: 26.02.2024

Die Personen, die sich im Namen ihrer Organisation (Unternehmen, Verein, Verband, Initiative, Institution) auf den Preis bewerben, müssen über 18 Jahre alt sein. Der Bezug zu Schleswig-Holstein muss erkennbar sein.

Begonnene, jedoch noch nicht zu Ende geführte Projekte, müssen eine erfolgreiche Umsetzung innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Bewerbungsschluss durch entsprechende Projektplanungen erkennen lassen.

Der Preis richtet sich an den nicht-öffentlichen sowie den öffentlichen Bereich in Schleswig-Holstein. Bei Projekten durch den öffentlichen Bereich muss eine Zusammenarbeit mit dem nicht-öffentlichen Bereich erkennbar sein. Einen Nachweis darüber, dass der monetär-bewertbare Beitrag der nicht-öffentlichen Partnerinnen und Partner überwiegt, ist nicht notwendig.

Der Sonderpreis richtet sich an herausragende Digitalisierungsideen, die durch Grenzüberschreitende Zusammenarbeiten entstanden sind. Dieses schließt nicht nur die Länder auf nationaler Ebene mit ein, sondern umfasst zusätzlich die Staaten Nordeuropas wie Dänemark, Finnland, Schweden und Norwegen.

Preisgelder

Es werden bis zu drei Preisträger*innen ausgewählt. Die Preisvergabe erfolgt – mit Ausnahme vom Sonderpreis – in Form einer Platzierung als 1., 2. und 3. Platz in der jeweiligen Kategorie.

Der Preis ist mit folgenden Preisgeldern versehen:

  • 1. Preis: 25.000,- €
  • 2. Preis: 15.000,- €
  • 3. Preis: 10.000,- €

Bei unzureichender Bewerberlage kann auf den 2. und 3. Platz verzichtet werden.

Die Jury ist berechtigt, optional (einen) Sonderpreis/e zu vergeben. Dafür stehen 20.000,- € (teilbar) zur Verfügung.

Alle Preisträger*innen der erhalten zusätzlich zum Preisgeld eine vom Digitalisierungsminister unterschriebene Urkunde.

Es werden Videos mit allen Platzierten gedreht, die auch nach der Preisverleihung den Preisträger*innen für eine freie Verwendung zur Verfügung gestellt werden.

Auswahlverfahren

Die Preisvergabe erfolgt in einem dreistufigen Auswahlverfahren. In der ersten Stufe prüft die Staatskanzlei die Anträge aufgrund der folgenden formalen Kriterien:

  1. Nachhaltiger Bezug zu Schleswig-Holstein
  2. Projektzeitraum

In Stufe zwei wählt das Auswahlgremium nach festgelegten Kriterien den Vorschlag für die Preisvergabe zur Entscheidung durch das Kabinett aus.

In der dritten Stufe entscheidet das Digitalisierungskabinett über die Preisvergabe. Das Kabinett entscheidet zusätzlich über die optionale Vergabe eines Sonderpreises.

Die Auswahl der Preisträger hängt allein vom Urteil der Jurorinnen und Juroren und des Kabinetts ab. Das Ergebnis bleibt bis zur Bekanntgabe der Preisträger geheim.

Verwendungszweck

Um mit dem Preis die Weiterentwicklung der ausgezeichneten Projekte zu fördern, wird das Preisgeld mit dem Verwendungszweck verbunden, es für die Weiterentwicklung des Projektes einzusetzen. Eine Zweckbindungsfrist besteht nicht.

Für den Fall, dass gegen Sie bzw. einen Vertreter Ihres Beitrags im Zusammenhang mit dem zum Wettbewerb eingereichten Projekt oder Produkt rechtliche Schritte eingeleitet oder Verfahren anhängig sind oder sein werden (insbesondere von Dritten, die eine rechtliche Inhaberschaft an der Idee besitzen), behalten wir uns vor, Sie jederzeit vom Wettbewerb auszuschließen.

Wir behalten uns außerdem vor, Sie jederzeit vom Wettbewerb auszuschließen, wenn deutlich wird, dass Sie bzw. ein Vertreter Ihres Beitrags sich nicht den freiheitlich-demokratischen Grundwerten verpflichtet fühlt oder Respekt und Toleranz gegenüber seinen Mitmenschen in einem Maße vermissen lässt oder Sie bzw. ein Vertreter Ihres Beitrags sich sonst in einer Weise verhält, dass der Wettbewerb oder die sich anschließenden Veranstaltungen Schaden zu nehmen drohen.

Die Nichteinhaltung der Wettbewerbsregeln führt zum Ausschluss vom Wettbewerb. Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer ist hinsichtlich aller im Rahmen der Projektanmeldung gemachten Angaben uneingeschränkt verantwortlich. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Erklärung zu Urheberrechten.

Wettbewerbsverantwortliche sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Mit der Einsendung dieses Formulars erkennen Sie die Wettbewerbsbedingungen auch für die Mitglieder Ihres Teams an.

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