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Thema : Wahlen

Der Landeswahlleiter von Schleswig-Holstein


Der Landeswahlleiter ist als unabhängiges Wahlorgan zuständig und verantwortlich für die Vorbereitung und Durchführung der Europawahl, der Bundestagswahl und der Landtagswahl im Land Schleswig-Holstein.

Letzte Aktualisierung: 01.02.2024

Der Landeswahlleiter führt die Geschäfte des Landeswahlausschusses. Die Ernennung des Landeswahlleiters und seines Stellvertreters durch die Landesregierung ist auf unbestimmte Zeit erfolgt. Der Landeswahlleiter ist auch zuständig für die Vorbereitung und Durchführung der Volksentscheide im Land nach dem Volksabstimmungsgesetz. Auch für diese Aufgabe ist er von der Landesregierung auf unbestimmte Zeit zum Landesabstimmungsleiter und der stellvertretende Landeswahlleiter zum stellvertretenden Landesabstimmungsleiter ernannt worden. Der Landesabstimmungsleiter führt die Geschäfte des Landesabstimmungsausschusses.

Die Landeswahlleitung

Tobias Berger

Dr. Imke Schneede

Tobias Berger

Portrait
Tobias Berger, Landeswahlleiter des Landes Schleswig-Holstein

Zur Person

Ministerialdirigent Tobias Berger ist Landeswahlleiter und gleichzeitig Leiter der Kommunalabteilung im Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport. Er ist seit dem 1. März 2024 im Amt.

Dr. Imke Schneede

Portrait von Dr. Imke Schneede
Dr. Imke Schneede, stellvertretende Landeswahlleiterin des Landes Schleswig-Holstein

Zur Person

Stellvertretende Landeswahlleiterin ist Dr. Imke Schneede, Leiterin des Referats "Kommunales Verfassungsrecht, Wahlen und Abstimmungen"

Kontakt

Geschäftsstelle des Landeswahlleiters

Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel

  • Claus-Peter Steinweg
  • Telefon : 0431 988-3044
  • Fax : 0431 988-614-3044
  • Stefan Sackner
  • Telefon : 0431 988-3472
  • Fax : 0431 988-614-3472

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