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Thema : Wahlen

So wählen Sie bei der Europa·wahl

Letzte Aktualisierung: 23.04.2024

Kreis mit Kreuz
Beim Wählen kreuzen sie Felder an.

Im Wahl·lokal wählen

Sie können am 9. Juni 2024 im Wahl·lokal wählen.

Die Adresse steht in Ihrer Wahl·benachrichtigung.

Dort lesen Sie auch Hinweise zur Barrierefreiheit.

Die Wahl·lokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Bringen Sie Ihren Ausweis oder Reisepass mit.

Ein gezeichneter Personalausweis
Bringen Sie zur Wahl Ihren Ausweis oder Reisepass mit.

Bringen Sie auch Ihre Wahl·benachrichtigung mit.

Im Wahl·lokal sind Wahl·helfer und Wahl·helferinnen.

Zeigen Sie ihnen Ihre Wahl·benachrichtigung.

Dann bekommen Sie von ihnen einen Stimmzettel.

Damit gehen Sie in eine Wahl·kabine.

In der Wahl·kabine dürfen Sie keine Fotos machen.

Sie dürfen auch keine Videos machen.

Sie lesen auf dem Stimmzettel Namen von Parteien.

Machen Sie ein Kreuz im Kreis neben einer Partei.

Sie entscheiden selbst, welche Partei Sie wählen.

Wichtig: Sie dürfen nur ein Kreuz machen.

Dann falten Sie den Stimmzettel zusammen.

Zum Schluss gehen Sie wieder zu den Wahl·helfern.

Wahl und Wahlurne
Sie dürfen bei der Wahl nur ein Kreuz machen.

Bei ihnen steht ein Kasten mit einem Schlitz.

Das ist die Wahl·urne.

Werfen Sie Ihren Stimmzettel in die Wahl·urne.

Briefwahl beantragen

Sie können auch mit einem Brief wählen.

Die Briefwahl müssen Sie beantragen.

Sie können die Formulare mit der Post bekommen.

Die Formulare werden ab dem 29. April verschickt.

Ein Stift liegt in Nahaufnahme auf einem Antrag
Eine Briefwahl müssen Sie beantragen.

Sie haben 4 Möglichkeiten für Ihren Antrag:

1. Briefwahl mit der Post beantragen

Sie bekommen einen Antrag für die Briefwahl.

Der Antrag heißt Wahlschein·antrag.

Er ist auf der Rückseite der Wahl·benachrichtigung.

Den Wahlschein·antrag können Sie ausfüllen.

Sie müssen den Antrag dann auch unterschreiben.

Schicken Sie den Antrag an Ihr Wahl·amt.

Das Wahl·amt ist zum Beispiel im Rathaus.

Die Adresse steht auf dem Antrag.

Kleben Sie bitte eine Briefmarke auf den Brief.

2. Briefwahl mit einer E-Mail beantragen

Sie können dem Wahl·amt eine E-Mail senden.

Die E-Mail-Adresse finden Sie auf der Internetseite Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Das müssen Sie in die E-Mail schreiben:

  • Sie möchten mit der Briefwahl wählen
  • Ihren Vornamen und Nachnamen
  • wann Sie Geburtstag haben
  • Ihre Adresse

3. Briefwahl im Internet beantragen

Viele Gemeinden bieten den Antrag im Internet an.

Ab Ende April 2024 können Sie auf der Internetseite

Ihrer Gemeinde oder Stadt nachschauen.

In Ihrer Wahl·benachrichtigung finden Sie

die Internet·adresse Ihrer Gemeinde oder Stadt.

4. Formulare für die Briefwahl abholen

Sie können die Formulare auch abholen.

Die Formulare bekommen Sie in Ihrem Wahl·amt.

Die Adresse lesen Sie in der Wahl·benachrichtigung.

Nehmen Sie Ihre Wahl·benachrichtigung und Ihren Ausweis oder Reisepass mit.

Sie können auch direkt im Wahl·amt wählen.

Die Formulare gibt es bis zum 7. Juni um 18 Uhr.

Es gibt eine Ausnahme: Sie werden krank.

Dann dürfen Sie die Formulare später abholen:

Bis zum 9. Juni um 15 Uhr.

Jemand anderes darf die Formulare für Sie abholen.

Diese Person muss eine Erlaubnis mitbringen.

Das müssen Sie in der Erlaubnis aufschreiben:

  • Ihren Namen und Ihre Adresse
  • den Namen und die Adresse der Person
  • diese Person darf Ihre Formulare für Sie abholen

Sie müssen Ihre Erlaubnis auch unterschreiben.

Die Formulare für die Briefwahl

Für die Briefwahl bekommen Sie Formulare.

Mit diesen Formularen können Sie wählen.

Sie dürfen auch schon vor dem 9. Juni wählen.

Sie bekommen diese Umschläge und Zettel:

  • Anleitung für die Briefwahl
  • Auf der Anleitung steht "Merkblatt".
  • Stimmzettel für die Europa·wahl
  • weißer Umschlag für den Stimmzettel
  • Wahlschein
  • roter Umschlag

So wählen Sie mit der Briefwahl

Machen Sie Ihr Kreuz auf dem Stimmzettel.

Danach stecken Sie den Stimmzettel in den weißen Umschlag.

Kleben Sie den weißen Umschlag zu.

Unterschreiben Sie den Wahlschein.

Unten auf dem Wahlschein lesen Sie das:

"Versicherung an Eides statt"

Darunter müssen Sie unterschreiben.

Mit Ihrer Unterschrift zeigen Sie:

Sie haben den Stimmzettel selbst ausgefüllt.

Stecken Sie den weißen Umschlag und den Wahlschein in den roten Umschlag.

Kleben Sie den roten Umschlag zu.

Bringen Sie den roten Umschlag zur Post.

Oder werfen Sie ihn in einen Briefkasten.

Sie müssen keine Briefmarke aufkleben.

Wichtig: Schicken Sie den Umschlag rechtzeitig ab.

Ihre Formulare müssen bis zum 9. Juni ankommen.

Hilfe bei der Wahl bekommen

Menschen dürfen Hilfe bei der Wahl bekommen.

Für Hilfe bei der Wahl im Wahl·lokal gilt:

Sprechen Sie vorher mit den Wahl·helfern und Wahl·helferinnen.

Für Hilfe bei der Briefwahl gilt:

Auch die helfende Person muss die "Versicherung an Eides statt" ausfüllen.

Sie muss die Versicherung rechts ausfüllen.

Die Person muss auch unterschreiben.

Das darf die helfende Person zum Beispiel:

  • Sie darf das Kreuz für Sie machen.
  • Sie darf Ihnen den Stimmzettel vorlesen.
  • Sie darf den Stimmzettel für Sie falten.

Die Person darf keine Partei für Sie aussuchen.

Sie suchen selbst eine Partei aus.

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