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Thema : Wahlen

Wer bei der Europa·wahl wählen darf

Letzte Aktualisierung: 23.04.2024

Eine Liste mit Regeln

Für die Europa·wahl gibt es Regeln.

Diese Regeln sind für alle Menschen gleich.

Dann dürfen Sie bei der Europa·wahl wählen:

  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
  • Sie haben die Unions·bürgerschaft der EU.
    Das heißt:
    Sie haben die Staats·angehörigkeit von einem Land in der EU.
    Zum Beispiel die deutsche Staats·angehörigkeit.
  • Sie leben seit mindestens 3 Monaten in der EU.
    Sie leben zum Beispiel in Deutschland.
  • Sie haben Ihre Wahl·benachrichtigung.
    Die Wahl·benachrichtigung kommt als Brief.
    Sie bekommen sie bis zum 19. Mai 2024.
    Sie haben keine Wahl·benachrichtigung?
    Fragen Sie Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde.
    Melden Sie sich zum Beispiel im Rathaus.

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