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Thema : Traumberuf Lehrer/in
Lehrkräfte in Schleswig-Holstein

Versetzungsanträge


Für Versetzungsanträge von Lehrkräften innerhalb Schleswig-Holsteins gibt es ein online-Antragsverfahren.

Letzte Aktualisierung: 11.09.2023

Anträge auf Versetzung innerhalb Schleswig-Holsteins sind im Online-Verfahren zu stellen.

Anträge auf Versetzung aus persönlichen Gründen an eine andere Schule des Landes Schleswig-Holstein können im Zeitraum 1. bis 31. Oktober 2023 (Eingang im MBWFK) im Online-Portal EVOn eingereicht werden.

Die Registrierung zur Teilnahme am Verfahren erfolgt über das Elektronische Versetzungsformular Online Schleswig-Holstein, nach der Registrierung ist die Antragstellung über das dort zugängliche Online-Formular möglich. Lehrkräfte ohne eigenen Internetzugang können sich an ihre Schule, das zuständige Schulamt oder das MBWFK wenden, um Unterstützung zu erhalten.

Nachträgliche Versetzungsanträge können nur in besonders begründeten, schriftlich darzulegenden Ausnahmefällen über ein Ticketsystem in EVOn eingereicht werden.

Über Versetzungsanträge von Lehrkräften der berufsbildenden Schulen innerhalb der Schulart entscheiden die Schulleiterinnen und Schulleiter im Einvernehmen mit den aufnehmenden Schulen.

Einvernehmliche Versetzungen von Lehrkräften der Gymnasien und Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe werden von den Schulleiterinnen und Schulleitern bis zur verwaltungsmäßigen Umsetzung vorbereitet.

Für Lehrkräfte der übrigen Schularten und bei schulartübergreifenden Versetzungen gilt:

  • Über Anträge auf kreisinterne Versetzung im Bereich der Grund- und Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe und Förderzentren entscheiden die Schulämter.
  • Über Versetzungsanträge von Lehrkräften dieser Schularten in einen anderen Kreis entscheidet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein.
  • Über schulartübergreifende Versetzungsanträge, soweit sie nicht unter die erste Strichaufzählung fallen, entscheidet das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein.

Ergänzende Informationen

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