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Thema : Traumberuf Lehrer/in
Lehrkräfte in Schleswig-Holstein

Quereinstieg (Berufsschulen, Förderzentren, Grund- und Gemeinschaftsschulen (Sekundarstufe I))


Sie steigen „quer“ in den Vorbereitungsdienst ein: Das heißt, Sie absolvieren zunächst einen 18-monatigen Vorbereitungsdienst (Referendariat) und werden während dieser Zeit im Beamtenverhältnis auf Widerruf beschäftigt. Nach erfolgreichem Abschluss wird Ihnen die Staatsprüfung für ein Lehramt zuerkannt.

Letzte Aktualisierung: 20.06.2024

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Absolventinnen und Absolventen von Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, die einen Studiengang (Diplom/Magister/Master) in einem dringend benötigten Unterrichtsfach oder in einer dringend benötigten Fachrichtung abgeschlossen haben. Für Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen wird ein Masterabschluss vorausgesetzt. Ein Bachelorabschluss oder ein Fachhochschulabschluss ohne Masterzeugnis ist nicht ausreichend. Der Kita-Master der Europa-Universität Flensburg wird nur in Kombination mit einem weiteren Masterstudiengang - z. B. in Erziehungswissenschaften oder Psychologie - für die Fachrichtung Sozialpädagogik anerkannt. Eine Bewerbung ohne Abschlusszeugnis ist nicht möglich. Aus dem Studium und eventuellen Fort- und Weiterbildungen sowie dem beruflichen Lebenslauf müssen sich Qualifikationen für die Unterrichtsfächer und Fachrichtungen der oben genannten Lehrämter herleiten lassen. Benötigt werden zwei Fächer.
Bewerberinnen und Bewerber für den Quereinstieg an den berufsbildenden Schulen müssen außerdem eine mindestens einjährige förderliche berufspraktische Tätigkeit nachweisen.

Zurzeit haben Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger in folgenden Bereichen gute Chancen:

  • Fachrichtungen an Berufsbildende Schulen:
    Bautechnik, Elektrotechnik, Metalltechnik, Fahrzeugtechnik, Informationstechnik, Sozialpädagogik, Agrarwissenschaften, Farbtechnik und Raumgestaltung, Labortechnik/Prozesstechnik sowie Gesundheit/Pflege für bestimmte Berufe

  • Fachrichtungen an Förderzentren:
    Grundsätzlich werden alle Fachrichtungen gesucht. Besonders dringender Bedarf besteht in der Fachrichtung Lernen

  • Lehramt an Grundschulen:

    Bewerben können sich Absolventinnen und Absolventen von Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, die einen Studiengang (Diplom/Magister/Master) in einem dringend benötigten Unterrichtsfach abgeschlossen haben. Für Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen wird ein Masterabschluss vorausgesetzt. Benötigt werden zwei Unterrichtsfächer.

    Der nächste Bewerbungsschlusstermin für den Quereinstieg ist der 15. September 2024.

    Aus Ihrem Hochschulabschluss müssen sich zwei Fächer für das Lehramt an Grundschulen ableiten lassen.

    Bitte bewerben Sie sich auf die aktuelle Stellenausschreibung für den Vorbereitungsdienst für die Schulform Grundschulen. Bitte wählen Sie explizit und ausschließlich die Ausschreibung für den Quereinstieg aus.

    Bewerberinnen und Bewerber für den Quereinstieg können nur für das weitere Verfahren zugelassen werden, wenn bereits alle Lehramtsbewerberinnen und Lehramtsbewerber berücksichtigt wurden und freie Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen.

    Sollte der Quereinstieg an Grundschulen eröffnet werden, so werden die Ausbildungsplätze entsprechend folgender Priorität vergeben:

    1. Absolventen eines anderen Lehramtes
    2. Bewerbungen mit einem anderen Hochschulabschluss, aus denen sich ausreichend Inhalte für das Fach Mathematik ergeben.
    3. Bewerbungen mit einem anderen Hochschulabschluss, aus denen sich ausreichend Inhalte für das Fach Deutsch, Kunst oder Musik ergeben
    4. Bewerbungen mit einem anderen Hochschulabschluss, aus dem sich Inhalte für zwei Fächer der Grundschulen ableiten lassen.

    Bewerberinnen und Bewerber, die einen Erstwunsch in den nachfolgenden Kreisen und kreisfreien Städte angegeben haben, würden entsprechend der oben genannten Prioritäten und der gelisteten Reihenfolge bevorzugt berücksichtigt: 

    1. Dithmarschen, Herzogtum-Lauenburg, Segeberg und Steinburg
    2. Pinneberg, Stormarn
    3. Neumünster, Ostholstein

  • Lehramt an Gemeinschaftsschulen:

    Bewerben können sich Absolventinnen und Absolventen von Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, die einen Studiengang (Diplom/Magister/Master) in einem dringend benötigten Unterrichtsfach abgeschlossen haben. Für Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen wird ein Masterabschluss vorausgesetzt. Benötigt werden zwei Unterrichtsfächer.

    Der nächste Bewerbungsschlusstermin für den Quereinstieg ist der 15. September 2024.

    Aus Ihrem Hochschulabschluss müssen sich zwei Unterrichtsfächer für das Lehramt an Gemeinschaftsschulen ableiten lassen.

    Bitte bewerben Sie sich auf die aktuelle Stellenausschreibung für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gemeinschaftsschule. Bitte wählen Sie explizit und ausschließlich die Ausschreibung für den Quereinstieg aus.

    Bewerberinnen und Bewerber für den Quereinstieg können nur für das weitere Verfahren zugelassen werden, wenn bereits alle Lehramtsbewerberinnen und Lehramtsbewerber berücksichtigt wurden und freie Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen.

    Sollte der Quereinstieg an Gemeinschaftsschule eröffnet werden, so werden die Ausbildungsplätze entsprechend folgender Priorität vergeben: 

    1. Absolventen eines anderen Lehramtes mit den Unterrichtsfächern Physik, Chemie, Mathematik, Informatik, Englisch und Musik
    2. Bewerbungen mit einem anderen Hochschulabschluss, aus dem sich Inhalte für die o. g. Unterrichtsfächer ergeben
    3. Absolventen eines anderen Lehramtes
    4. Bewerbungen mit einem anderen Hochschulabschluss, aus dem sich Inhalte für zwei Unterrichtsfächer der Gemeinschaftsschulen ableiten lassen.

    Bewerberinnen und Bewerber, die einen Einsatzwunsch in den Kreisen Nordfriesland, Dithmarschen, Steinburg, Stormarn und Herzogtum-Lauenburg angegeben haben, würden nach Maßgabe der o. g. Prioritäten bevorzugt berücksichtigt.

    Personen, die für das Lehramt an Gymnasien studiert haben, ihren Vorbereitungsdienst aber an einer Gemeinschaftsschule ohne Oberstufe absolvieren, können mittels einer zusätzlichen niederschwelligen Qualifizierungsmöglichkeit auch die Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Gymnasien erwerben.

Wie läuft die Ausbildung ab?

Die Ausbildung als Quereinsteigerin/Quereinsteiger erfolgt im Rahmen eines 18-monatigen Vorbereitungsdienstes im Beamtenverhältnis auf Widerruf (Referendariat).
Für die Ableistung dieses Vorbereitungsdienstes gelten die gleichen Vorschriften und Bedingungen wie für die Bewerberinnen und Bewerber, die auf Lehramt studiert haben. Eine Gleichstellung mit einer Ersten Staatsprüfung oder einem Master-Abschluss erfolgt jedoch nicht. Bei erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes wird die Staatsprüfung für ein Lehramt erworben.

Die Ausbildung im Quereinstieg kann auch in Teilzeit erfolgen.
Die Gewährung von Mutterschutz und Elternzeit erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen

Was verdiene ich während des Vorbereitungsdienstes?

Während der Ausbildung im Vorbereitungsdienst werden Anwärterbezüge gewährt.

Wo bewerbe ich mich?

Sollten Sie an einem geöffneten Quereinstieg interessiert sein, so legen Sie bitte in unserem Online-Portal „Stellenmarkt Schule“ eine Bewerbermappe an:

Online-Stellenmarkt Schule

Sie können sich dann unter dem Stellen-Auswahlfeld „Vorbereitungsdienst“ für die jeweilige Schulart bewerben. Statt des Ersten Staatsexamens bzw. Master of Education laden Sie dann bitte Ihren anderweitigen Abschluss (Master, Magister oder universitäres Diplom) inklusive der Nachweise zu den studierten Inhalten (Creditpoints oder Semesterwochenstunden) hoch. Absolventen mit einem anderen Lehramtsabschluss laden hier bitte diesen Abschluss hoch.

Bitte geben Sie im Anschreiben an, dass Sie sich für den Quereinstieg bewerben.

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