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Thema : Traumberuf Lehrer/in
Lehrkräfte in Schleswig-Holstein

Dualer Masterstudiengang Lehramt Sonderpädagogik

In Kooperation von Europa-Universität Flensburg (EUF) und dem Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) wurde ein „Dualer Masterstudiengang Sonderpädagogik“ eingerichtet.

Letzte Aktualisierung: 30.08.2024

Die Bewerbungsfrist für 2024 ist abgelaufen.

Allgemeine Hinweise

Das Duale Masterstudium Lehramt für Sonderpädagogik ist eine spezielle Form der Ausbildung für das Lehramt Sonderpädagogik. Diese Ausbildung beinhaltet ein Masterstudium an der Europa-Universität Flensburg (EUF) und den Vorbereitungsdienst für das Lehramt für Sonderpädagogik in einer dreijährigen Ausbildungsmaßnahme. Die inhaltlichen Schwerpunkte des Studiums und des Vorbereitungsdienstes liegen in den sonderpädagogischen Fachrichtungen „Lernen“ und „emotionale-soziale Entwicklung“ sowie in den Fächern Deutsch und Mathematik. Der Studiengang richtet sich an Bachelorabsolventinnen und Bachelorabsolventen beispielsweise der Fachrichtungen der Sozialpädagogik, Psychologie, Heilpädagogik, Frühpädagogik, Gesundheitspädagogik mit Berufserfahrung. Innerhalb von drei Jahren absolvieren sie zugleich Studium und Vorbereitungsdienst und erreichen den Master sowie die Staatsprüfung zum Lehramt. Während des gesamten Studiums erhalten die Studierenden bereits ein Ausbildungsentgelt.

Wie verläuft die Ausbildung?

Im ersten Ausbildungsjahr besuchen die Studierenden die für diesen Studiengang erforderlichen Lehrveranstaltungen der EUF und absolvieren zwei schulische Blockpraktika. Im zweiten Ausbildungsjahr finden zusätzlich zu den erforderlichen Lehrveranstaltungen der EUF tageweise Ausbildungsveranstaltungen des Instituts für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) an verschiedenen Standorten in Schleswig-Holstein statt und es ist ein weiteres schulisches Blockpraktikum zu absolvieren. An einem Tag der Woche werden ausschließlich Online-Veranstaltungen der EUF angeboten. Im dritten Ausbildungsjahr soll wöchentlich an drei Tagen Unterricht (einschließlich eigenverantwortlichem Unterricht, Unterricht unter Anleitung und Unterrichtshospitation) an der jeweiligen Ausbildungsschule durchgeführt werden. Darüber hinaus finden an einem Tag Ausbildungsveranstaltungen des IQSH an verschiedenen Standorten in Schleswig-Holstein statt. In allen drei Ausbildungsjahren dient ein Tag in der Woche dem Selbststudium. Der Dienstort im ersten Ausbildungsjahr ist Flensburg, der im zweiten und dritten Ausbildungsjahr der Ort der Ausbildungsschule.

Im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss des dualen Masterstudiums sowie des Vorbereitungsdienstes erfolgt eine unbefristete Weiterbeschäftigung. Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen kommt gegebenenfalls auch eine Übernahme in das Beamtenverhältnis in Betracht. Im Gegenzug verpflichten sich die Studierenden, im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss der Ausbildungsmaßnahme mindestens drei Jahre im Schuldienst des Landes Schleswig-Holstein an einem Förderzentrum als Lehrkraft tätig zu sein. Eine Nichterfüllung dieser Verpflichtung hätte die Rückforderung eines Teils der gezahlten Ausbildungsvergütungen zur Folge.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Studiengang nicht KMK anerkannt ist. Der Vorbereitungsdienst findet somit im Quereinstieg statt und schließt mit der Staatsprüfung für das Lehramt ab.

Was verdiene ich in der Ausbildung?

Für die Dauer der dreijährigen Ausbildung wird zwischen dem MBWFK und den Studierenden ein Ausbildungsvertrag geschlossen. Während dieser Zeit wird ein Entgelt in der Höhe der jeweiligen Anwärterbezüge, wie es auch Lehrkräften im Vorbereitungsdienst für das Lehramt für Sonderpädagogik gewährt wird, gezahlt.

Höhe der zu erwartenden Vergütung während des dualen Masterstudiums (brutto, es sind die üblichen sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Abgaben zu entrichten) - Stand 01.01.2023 (alle Angaben ohne Gewähr)

Analog der Anwärterinnen und Anwärter für das Lehramt für Sonderpädagogik

  • ledig
    1.596,53 Euro
  • verheiratet
    1.745,11 Euro
  • mit 1 Kind
    1.913,59 Euro
  • mit 2 Kindern
    2.082,70 Euro
  • mit 3 Kindern
    2.517,482 Euro
  • kindbezogener Anteil 4. und jedes weitere Kind
    435, 41 Euro

Für geschiedene Anwärterinnen und Anwärter erhöht sich ggf. der Anwärtergrundbetrag für Ledige um den Familienzuschlag Stufe 1 in Höhe von148,58 Euro, wenn diese aus der Ehe zum Unterhalt verpflichtet sind.

Wenn der Ehepartner ebenfalls im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, wird der Familienzuschlag halbiert. Die verheirateten Anwärterinnen und Anwärter mit Kind / Kindern erhalten Familienzuschläge ab Stufe 2 (je nach Kinderzahl). Alleinerziehende erhalten den Grundbetrag sowie den jeweiligen kindbezogenen Anteil des Familienzuschlages. Das heißt: der Zuschlag in Stufe 1 von aktuell 148,58 Euro wird von dem Gesamtbetrag der Stufe 2 und folgende abgezogen. In den übrigen Fällen sind die Zuschläge abhängig von den individuellen Familienverhältnissen und können exemplarisch nicht dargestellt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  1. Nachweis eines abgeschlossenen Studiums mit einem einschlägigen Bachelorabschluss in einem Umfang von 180 Leistungspunkte (LP) in Sozialpädagogik, Psychologie, Heilpädagogik, Frühpädagogik, Gesundheitspädagogik oder ähnlichen Feldern, wovon mindestens 80 LP in diesen Feldern und davon mindestens 30 LP im Bereich Bildungswissenschaften erworben wurden und
  2. der Nachweis einer einschlägigen pädagogischen Berufspraxis von mindestens einem Jahr, die nach dem Bachelorabschluss und innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn des Dualen Masterstudiengangs Lehramt Sonderpädagogik ausgeübt wurde.

Bewerberinnen und Bewerber, die einen nicht deutschsprachigen Bachelorabschluss erworben haben, müssen gemäß § 2 Absatz 3 Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) der Europa-Universität Flensburg für den Dualen Masterstudiengang Lehramt Sonderpädagogik einen Nachweis ausreichender Deutscher Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau C2 des Europäischen Referenzrahmens nachweisen.

Der Besitz eines Führerscheins wird empfohlen.

Bewerberinnen und Bewerber, die einen nicht deutschsprachigen Bachelorabschluss erworben haben, müssen gemäß § 2 Absatz 3 Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) der Europa-Universität Flensburg für den Dualen Masterstudiengang Lehramt Sonderpädagogik einen Nachweis ausreichender Deutscher Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau C2 des Europäischen Referenzrahmens nachweisen. mehr lesen

Wie bewerbe ich mich?

Die Bewerbungsfrist für 2024 ist abgelaufen.

Bewerbungen müssen mit tabellarischem Lebenslauf einschließlich der Kontaktdaten (Telefon- und Handy-Nummer, E-Mail-Adresse), Zeugnisunterlagen sowie einem Nachweis über die bisherige Tätigkeit unter der E-Mail-Adresse duales-masterstudium-sonderpaedagogik@bimi.landsh.de eingereicht werden. Nach Annahme eines Einstellungsangebotes wären weitere Unterlagen (zum Beispiel beglaubigte Kopien der universitären Abschlüsse) kurzfristig nachzureichen.

Mit dem Hochladen Ihrer Bewerbung für die ausgeschriebene Stelle erklären Sie gleichzeitig Ihr Einverständnis zur Weiterleitung Ihrer Unterlagen an die EUF zwecks Prüfung der Immatrikulationsvoraussetzungen. 

Hinsichtlich der Anforderungen an die bei der EUF erforderliche Immatrikulation wird auf die Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) der Europa-Universität Flensburg für den Dualen Masterstudiengang Lehramt Sonderpädagogik, Abschlussgrad: Master of Education, verwiesen.

Eine gesonderte Bewerbung bei der Europa-Universität Flensburg ist nicht erforderlich.

Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt. 

Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten im Landesdienst zu erreichen. Sie bittet deshalb geeignete Frauen, sich zu bewerben, und weist darauf hin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden. 

Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. 

Es wird darauf hingewiesen, dass Fahrkosten, die im Zusammenhang mit einer Bewerbung entstehen, nicht durch das Land Schleswig-Holstein übernommen werden können.

Kontakt

Nachfragen richten Sie bitte an E-Mail: duales-masterstudium-sonderpaedagogik@bimi.landsh.de oder Telefon 0431 988-5897.

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