Schulgesetz
Im schleswig-holsteinischen Schulgesetz heißt es in § 4 Absatz 14:
„Zur Erreichung der Bildungs- und Erziehungsziele sind Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen besonders zu unterstützen. Das Ziel einer inklusiven Beschulung steht dabei im Vordergrund.“
Schleswig-Holstein setzt bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention damit auf den gemeinsamen Unterricht, allerdings mit dem einschränkenden Ressourcenvorbehalt.
Diversität
Der Umgang mit Diversität erfordert eine Ausrichtung aller pädagogischen Berufe auf individuelle Bildungs- und Erziehungsziele der Schülerinnen und Schüler. Um in heterogenen Klassen die Chancen realer Partizipation und vorurteilsfreier Sozialisation zu gewährleisten, unterstützt das Schulart-Team Sonderpädagogik mit zahlreichen Angeboten die Entwicklung zu einem inklusiven Schulsystem. Die pädagogische Konstante „Heterogenität“ wird dabei als Herausforderung und Auftrag für professionelle Zusammenarbeit aller am Erziehungs- und Bildungsprozess Beteiligten verstanden.
Ausbildung
Im Rahmen der Ausbildung ist „Inklusion“ sowohl Thema von Pflichtveranstaltungen als auch eine durchgängige Querschnittsaufgabe in den Fachrichtungs- und Fachinhalten.
BIS – Beratungsstelle Inklusive Schule
Die Beratungsstelle Inklusive Schule steht für zusätzliche, persönliche Informationen und Beratungen, aber auch für die Kooperation und Netzwerkarbeit mit Schulen und anderen Institutionen bereit.