Ganztagsschulen sind ein wichtiger Baustein in einer modernen Bildungslandschaft, in der Schule nicht nur ein Lernort sondern ein Lebensraum ist.
Letzte Aktualisierung: 27.03.2025
Ganztagsangebote unterstützen die Kinder beim Lernen und bei der Gestaltung ihrer Freizeit. Ganztagsangebote helfen den Eltern dabei, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Darüber hinaus sind Ganztagsschulen häufig ein Motor für Schulentwicklungsprozesse. Sie bieten mehr Zeit und Raum für differenzierte Lernmethoden, zum Beispiel durch eine veränderte Rhythmisierung des Schulalltags. Sie verzahnen den Unterricht mit zusätzlichen Angeboten, beteiligen Schülerinnen und Schüler - und auch ihre Eltern - mehr am Schulleben. Ganztagsschulen stehen für multiprofessionelle Zusammenarbeit und die Öffnung in den sozialen Raum.
Wachsendes Angebot
Zum Schuljahr 2024/25 wurden insgesamt 11 neue Offene Ganztagsschulen genehmigt. Somit gibt es in Schleswig-Holstein an insgesamt 596 Schulen aller Schularten Offene Ganztagsschulen sowie an 113 Schulen mit Primarstufe niedrigschwellende Betreuungsangebote, die nach der Richtlinie „Ganztag und Betreuung“ mit insgesamt rund 15,27 Millionen Euro - davon 14,37 Millionen Euro für den offenen Ganztag - durch das Bildungsministerium gefördert werden.
Zusätzlich erhalten die so genannten acht neuen gebundenen Ganztagsschulen eine Betriebskostenförderung in Höhe von rund 0,55 Millionen Euro, sodass für Betreuungs- und Ganztagsangebote ein Gesamtvolumen von rund 15,8 Millionen Euro bewilligt wurde
Unterschiedliche Modelle
Ganztagsschulen in Schleswig-Holstein sind in erster Linie Offene Ganztagsschulen mit einem nicht verpflichtenden Angebot. Zu diesen freiwilligen Ganztagsangeboten kommen gebundene Ganztagsschulen, in denen die Teilnahme am Unterricht und ergänzenden Veranstaltungen für die Schülerinnen und Schüler (überwiegend teilweise) verpflichtend ist. An ausgewählten Schulstandorten in sozialen Brennpunkten und mit hoher Migrationsquote fördert die Landesregierung außerdem seit 2009 weitere gebundene Ganztagsschulen an öffentlichen Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I.
Das Referenzschul-Netzwerk "Ganztägig lernen" ist eine Initiative der Serviceagentur "Ganztägig lernen", die von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung sowie dem Bildungs- und Sozialministerium gemeinsam verantwortet und finanziert wird. In den Jahren seit dem Start des ersten Netzwerks haben sich mehr als 100 Schulen beteiligt. Unter den teilnehmenden Schulen für das neue Netzwerk sind offene und gebundene Ganztagsschulen.
Ganztagsausbau 2026/27
Mit dem Schlujahr 2026/27 wird der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter eingeführt und in den folgenden Jahren aufwachsen. Das Land will gemeinsam mit den Schulträgern und weiteren Partnern das schulische unterrichtsergänzende Angebot weiterentwickeln.
Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung ab dem Schuljahr 2026/27
Ab August 2026 und damit ab dem Schuljahr 2026/27 haben alle Kinder der ersten Jahrgangsstufe an Grundschulen einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. In den Folgejahren wird der Anspruch schrittweise auf die Jahrgangsstufen 2 bis 4 erweitert, so dass ab dem Schuljahr 2029/30 allen Kindern der ersten bis vierten Jahrgangsstufen der Rechtsanspruch zusteht.
Der Anspruch wird bundesgesetzlich im 8. Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt und beschreibt einen jugendhilferechtlichen Ganztagsbetreuungsanspruch.
Eckdaten:
Das Betreuungsangebot muss an fünf Tagen in der Woche mit jeweils acht Stunden vorgehalten werden.
Es gilt auch in den Ferien, wobei die Länder eine Schließzeit bis maximal vier Wochen regeln können.
Das Angebot ist freiwillig. Die Eltern entscheiden also, ob sie für ihr Kind die Ganztagsförderung in Anspruch nehmen wollen.
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter ist ein echter Meilenstein. Er verbessert die Lern- und Entwicklungschancen von Kindern insbesondere aus bildungsfernen Familien.
Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Karin Prien
Das Land übernimmt 85 Prozent der Investitionskosten für neu zu schaffende oder zu erhaltene rechtsanspruchserfüllende Ganztagsplätze - und zwar rückwirkend ab 12.10.2021. Die kommunale Seite trägt 15 Prozent der Kosten. Dafür stehen zunächst bis zu 196 Millionen Euro (auch Bundesmittel) zur Verfügung. Das Land Schleswig-Holstein trägt davon bis zu 92,6 Millionen Euro und stellt damit über 52 Mio. Euro über die reine Ko-Finanzierung von 30 % der Bundesmittel, die das Land vollständig übernommen hat, hinaus zur Verfügung.
Eine Förderrichtlinie beschreibt, welche Maßnahmen gefördert werden können:
den Neubau, Umbau, die Erweiterung und/oder Sanierung von Gebäuden (einschließlich der energetischen Sanierung),
Ausstattungsinvestitionen (z. B. Mobiliar, Spiel- und Sportgeräte) und investive Begleit- und Folgemaßnahmen, soweit diese in einem unmittelbaren und notwendigen Zusammenhang mit den Investitionsmaßnahmen stehen
Die Förderrichtlinie ist am 17. Juni 2024 veröffentlicht worden, seit dem 1. September 2024 können Anträge gestellt werden. Die Vergabe der Mittel läuft über die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
Betriebskosten
75 Prozent der Betriebskosten für rechtsanspruchserfüllende und tatsächlich besetzte Ganztagsplätze – nach Abzug der zu entrichtenden Elternbeiträge und Leistungen des Bundes – trägt das Land Schleswig-Holstein. 25 Prozent tragen die Kommunen. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern hat sich Schleswig-Holstein sehr frühzeitig zu einer solchen umfangreichen Betriebskostenübernahme entschieden und leistet damit deutlich mehr als andere mit Schleswig-Holstein vergleichbare Bundesländer.
Die Finanzierungsbeteiligung des Landes wächst mit dem Rechtsanspruch auf. Das Land und die Kommunalen Landesverbände haben sich darauf verständigt, dass die Förderung auf der Grundlage einer Pro-Kopf Pauschale erfolgt.
Die Förderung läuft über eine Richtlinie. Der Entwurf ist Ende März 2025 in die Anhörung gegangen.
Regionalkonferenzen 2023/24
Was macht einen qualitativ guten kindgerechten Ganztag für Grundschülerinnen und Grundschüler in Schleswig-Holstein aus? Antworten darauf haben mehr als 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in vier Regionalkonferenzen zum Thema „Guten Ganztag gestalten – gemeinsam Qualität weiterentwickeln“ in 2023 und 2024 erarbeitet. Beteiligt waren Schulleitungen, Lehrkräfte, das weitere im Ganztag pädagogisch tätige Personal, Schulträger, Durchführungsträger, Kooperationspartner des Ganztags, Schulaufsicht, Vorstandsvorsitzende der Landes- und Kreiselternbeiräte, Vertreterinnen und Vertreter der Schülerinnen und Schüler, der Gewerkschaften, aus Politik und Wissenschaft, die zu den zentralen Qualitätsentwicklungsthemen Kooperation, Partizipation, Fachkräfte(einschließlich Fort- und Weiterbildung) sowie Verzahnung und Räume intensiv diskutiert haben. Die Ergebnisse der Regionalkonferenzen fließen ein in das Rahmenkonzept zur Qualität im Ganztag für Kinder im Grundschulalter
Konzept zur Qualität im Ganztag für Kinder im Grundschulalter
Das Rahmenkonzept ist im März 2025 veröffentlicht worden. Es richtet sich an Schulleitungen, Lehrkräfte, das weitere pädagogisch tätige Personal an Schulen, die Schulträger sowie die zahlreichen Kooperationspartner, ohne die der schulische Ganztag nicht umsetzbar wäre. Mit seinen Empfehlungen und Anregungen soll es die Akteure dabei unterstützen, guten Ganztag zu gestalten und gemeinsam Qualität weiterzuentwickeln. Hierfür soll das Konzept Anregung, Impuls und Orientierung geben. Es orientiert sich dabei an folgenden Grundbausteinen:
Wohlbefinden und die Persönlichkeitsentwicklung: Die Schul- und Unterrichtskultur stellt das Wohlbefinden und damit die Bedürfnisse der Kinder in den Mittelpunkt. Selbstständigkeit und Selbstbestimmung sollen gefördert werden.
Chancengerechtigkeit: Die Ganztagsgrundschule baut Benachteiligungen ab und erhöht die Chancengerechtigkeit und baut Benachteiligungen ab. Alle Schülerinnen und Schüler werden vor- und nachmittags ausgehend von ihren Bedürfnissen unterstützt und können zugleich ihre Begabungen und Talente entdecken und entfalten.
Kompetenz- und Leistungsentwicklung der Schülerinnen und Schüler: Die Kinder erhalten Angebote, über die sie ihre individuellen Interessen, Neigungen, Talente und Fähigkeiten ausbauen können. Ganztagsangebote beispielsweise der kulturellen, der sportlichen, der digitalen oder der technisch-naturwissenschaftlichen Bildung bieten projektorientiertes und jahrgangsübergreifendes Arbeiten an.
Personal im Ganztag
Der Ganztag braucht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die pädagogisch qualifiziert sind. Ein vielfältiger Personalmix sorgt dafür, den unterschiedlichen Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden. Besonders Personen im Quereinstieg bringen zusätzliche, lebensweltorientierte Erfahrungen und Kompetenzen mit. Durch gezielte Fortbildungen entwickeln sie ihre pädagogischen Fähigkeiten weiter und tragen so zur Qualität des Ganztagsangebots bei.
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