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Thema : Ferientermine in Schleswig-Holstein

Ferientermine in Schleswig-Holstein

Ferientermine bis zum Schuljahr 2030/31

Letzte Aktualisierung: 05.11.2024

Die Schulferien in Schleswig-Holstein werden durch die Landesverordnung über Ferientermine geregelt.

Folgende Termine sind festgelegt:

Ferienverordnung 2024/25 bis 2030/31

§ 1

(1) Die Ferien an den allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen werden, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist, wie folgt festgesetzt:

Schuljahr 2024/25

Ferienerster Ferientagletzter Ferientag
Weihnachten19.12.202407.01.2025
Frühjahr/Ostern11.04.202525.04.2025
Himmelfahrt30.05.2025
bewegliche Ferientage 3

Schuljahr 2025/26

Ferienerster Ferientagletzter Ferientag
Sommer *28.07.202506.09.2025
Herbst20.10.202530.10.2025
Weihnachten19.12.202506.01.2026
Frühjahr/Ostern26.03.202610.04.2026
Himmelfahrt15.05.2026
bewegliche Ferientage 3

Schuljahr 2026/27

Ferienerster Ferientagletzter Ferientag
Sommer *04.07.202615.08.2026
Herbst12.10.202624.10.2026
Weihnachten21.12.202606.01.2027
Frühjahr/Ostern30.03.202710.04.2027
Himmelfahrt07.05.2027
bewegliche Ferientage 2

Schuljahr 2027/28

Ferienerster Ferientagletzter Ferientag
Sommer *03.07.202714.08.2027
Herbst11.10.202723.10.2027
Weihnachten23.12.202708.01.2028
Frühjahr/Ostern03.04.202815.04.2028
Himmelfahrt26.05.2028
bewegliche Ferientage 1

Schuljahr 2028/29

Ferienerster Ferientagletzter Ferientag
Sommer *24.06.202804.08.2028
Herbst16.10.202830.10.2028
Weihnachten21.12.202805.01.2029
Frühjahr/Ostern23.03.202906.04.2029
Himmelfahrt11.05.2029
bewegliche Ferientage 3

Schuljahr 2029/30

Ferienerster Ferientagletzter Ferientag
Sommer *23.06.202903.08.2029
Herbst08.10.202919.10.2029
Weihnachten21.12.202908.01.2030
Frühjahr/Ostern08.04.203020.04.2030
Himmelfahrt31.05.2030
bewegliche Ferientage 3

Schuljahr 2030/31

Ferienerster Ferientagletzter Ferientag
Sommer *08.07.203017.08.2030
Herbst14.10.203025.10.2030
Weihnachten20.12.203006.01.2031
Frühjahr/Ostern28.03.203110.04.2031
Himmelfahrt23.05.2031
bewegliche Ferientage 3

(2) Für berufsbildende Schulen und die Landesförderzentren mit Internat können durch Beschluss der Schulkonferenz die Ferien abweichend festgelegt werden; die Schulaufsichtsbehörden sind über den Beschluss unverzüglich zu unterrichten. Die Gesamtdauer der Ferientage darf 75 Werktage nicht überschreiten. Abweichend hiervon können für berufsqualifizierende Bildungsgänge mit Vollzeitunterricht die Ferientage reduziert werden, wobei die Mindestdauer der Ferientage 36 Werktage nicht unterschreiten darf.

(3) Der letzte Schultag ist:
• im Schuljahr 2024/25: Samstag, der 26. Juli 2025;
• im Schuljahr 2025/26: Freitag, der 3. Juli 2026;
• im Schuljahr 2026/27: Freitag, der 2. Juli 2027;
• im Schuljahr 2027/28: Freitag, der 23. Juni 2028;
• im Schuljahr 2028/29: Freitag, der 22. Juni 2029;
• im Schuljahr 2029/30: Samstag, der 6. Juli 2030.

(4) Das erste Schulhalbjahr endet jeweils am 31. Januar; Beginn des 2. Schulhalbjahres ist jeweils der 1. Februar.

(5) Auf den Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Helgoland sowie auf den Halligen enden die Sommerferien abweichend von Absatz 1 und vorbehaltlich von Satz 2 jeweils eine Woche früher; die Herbstferien beginnen jeweils eine Woche früher. Im Schuljahr 2029/30 ist auf den Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Helgoland sowie auf den Halligen der erste Tag der Herbstferien Freitag, der 28. September 2029 und der letzte Tag der Herbstferien Freitag, der 19. Oktober 2029.

§ 2

(1) Von den allgemein bildenden Schulen und den Förderzentren werden die in § 1 Absatz 1 genannten beweglichen Ferientage durch Beschluss der Schulkonferenz nach Absprache mit dem Schulträger und mit den benachbarten Schulen festgesetzt. Bei dieser Absprache sind insbesondere die Belange jener Eltern zu berücksichtigen, deren Kinder verschiedene Schulen besuchen. Bewegliche Ferientage sollen nicht zur Verlängerung von verordneten Ferien verwandt werden. Dies gilt nicht für die verordneten Ferien zu Himmelfahrt.

(2) Die Festlegung soll jeweils spätestens drei Wochen vor Beginn der Sommerferien erfolgt sein. Sofern nicht rechtzeitig eine Einigung zwischen den benachbarten Schulen in Absprache mit dem Schulträger erzielt werden kann, werden für die beweglichen Ferientage folgende Termine festgesetzt:

  • im Schuljahr 2024/2025:
    Freitag, der 4. Oktober 2024,
    Montag, der 3. Februar 2025,
    Freitag, der 2. Mai 2025;
  • im Schuljahr 2025/2026:
    Freitag, der 28. November 2025,
    Montag, der 2. Februar bis Dienstag, den 3. Februar 2026;
  • im Schuljahr 2026/2027:
    Montag, der 1. Februar bis Dienstag, den 2. Februar 2027;
  • im Schuljahr 2027/2028:
    Montag, der 31. Januar 2028;
  • im Schuljahr 2028/2029:
    Montag, der 2. Oktober 2028,
    Montag, der 29. Januar 2029,
    Montag, der 30. April 2029;
  • im Schuljahr 2029/2030:
    Freitag, der 30. November 2029,
    Montag, der 28. Januar bis Dienstag, den 29. Januar 2030;
  • im Schuljahr 2030/2031:
    Freitag, der 1. November 2030,
    Montag, der 3. Februar 2031,
    Freitag, der 2. Mai 2031.

(3) An den berufsbildenden Schulen wird der in § 1 Absatz 1 genannte bewegliche Ferientag nach Absprache mit dem Schulträger und den regionalen Partnern durch die Schulkonferenz und bei Regionalen Berufsbildungszentren durch das zuständige Organ festgesetzt.

Unter Schulrecht / Ferien ist die Landesverordnung über Ferientermine eingestellt: Ferien

Über das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder erhalten Sie die Ferientermine der anderen Bundesländer.

Ergänzende Informationen

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur

Brunswiker Straße 16-22, 24105 Kiel

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