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Thema : Außerschulisches Lernen

Außerschulisches Lernen

Lernen am anderen Ort

Unterricht findet nicht nur in der Schule statt: Klassenfahrten und Ausflüge gehören auch dazu. Grundsätzlich gilt der Erlass "Lernen am anderen Ort".

Letzte Aktualisierung: 01.07.2023

Die Rechtslage hinsichtlich der Aufsichts- und Sorgfaltspflichten für Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes ist komplex. Sie umfasst unter anderem die Themen:

  • Leitung von Schulfahrten sowie sonstige Aufsichtskräfte
  • Teilnahmepflicht der Schülerinnen und Schüler
  • Genehmigung von Schulfahrten
  • Auswahl des Reiseziels
  • Fahrten ins Ausland
  • Kosten der Schulfahrt
  • Beaufsichtigung und Begleitung
  • Was tun bei Krankheit oder Unfall?
  • Versicherungsschutz

All diese Informationen finden Sie in der Broschüre "Lernen am anderen Ort. Ein Leitfaden zum Nachschlagen".

Versicherungen

Welche Versicherungen sind für einen Schulausflug notwendig? Alle Informationen über Reiserücktritts-Versicherungen, Reisegepäck-Versicherungen sowie Reise-Vertrags-Rechtsschutz-Versicherungen finden Sie in der Broschüre "Lernen am anderen Ort". Formulare für die Versicherungen sind unter "Formulare" eingestellt.

Jugendschutz

Welche Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes müssen bei Schulausflügen beachtet werden? Hinweise zum Besuch von Gaststätten, Tanzveranstaltungen/Diskotheken sowie zum Konsum von alkoholischen Getränken oder Rauchen in der Öffentlichkeit sind unter "Erlass / Jugendschutzgesetz" zu finden.

Lernorte

Für den Unterricht außerhalb des Schulgebäudes gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten. Das reicht vom Museum über das Labor, die Müllverbrennungsanlage und das Planetarium bis hin zur Wattwanderung und zum Kanu-Ausflug. Listen mit zertifizierten Partnern geben Anregungen und Hinweise auf Ansprechpersonen.

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur

Brunswiker Straße 16-22, 24105 Kiel

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