Bundesmindestlohn
seit 01.01.2025: 12,82 Euro
(im Jahr 2024: 12,41 Euro)
Der Mindestlohn ist das gesetzlich festgelegte kleinste Arbeitsentgelt, das mindestens gezahlt werden muss. Niedrigere Arbeitsentgelte als der gesetzliche Mindestlohn sind rechtlich unzulässig. Höhere Arbeitsentgelte können selbstverständlich gezahlt werden.
In den meisten Staaten der Europäischen Union sind mittlerweile Mindestlöhne eingeführt, auch viele weitere europäische Länder und außereuropäische Staaten haben solche gesetzlichen Regelungen bereits verabschiedet. Die Höhe der Mindestlöhne unterscheidet sich mitunter deutlich.
In Deutschland wurde der bundesweit geltende Mindestlohn zum 1. Januar 2015 eingeführt.
Bundesweiter Mindestlohn
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Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
BMAS-Bürgertelefon
Die Höhe des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland beträgt seit dem 1. Januar 2025 12,82 Euro brutto je Zeitstunde.
Der gesetzliche Mindestlohn ist eine wichtige Errungenschaft. Er setzt eine feste Grenze, die nicht unterschritten werden darf, und schützt damit alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland vor unangemessen niedrigen Löhnen. Zugleich leistet der Mindestlohn einen Beitrag für einen fairen Wettbewerb und sorgt für mehr Stabilität in den sozialen Sicherungssystemen.
Internetseite des Bundesarbeitsministeriums zum Thema Mindestlohn
Zudem finden Sie hier alle wichtigen Informationen einschließlich der Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Mindestlohn.