Gesetzlicher Anspruch auf Elterngeld soll Realität werden
Wie bereits bei leiblichen Eltern und Adoptiveltern üblich, sollen demnach auch Pflegeeltern einen gesetzlichen Anspruch auf Elterngeld erhalten. Der entsprechende Entschließungsantrag wird nun der Bundesregierung zur Prüfung überstellt.
„Das Elterngeld für Pflegeeltern ist längst überfällig. Pflegeeltern verdienen, wie andere Eltern auch, finanzielle Unterstützung durch das Elterngeld“, so Sozialministerin Aminata Touré: „Ich freue mich sehr, dass der Bundesrat unserem Antrag zugestimmt hat. Jetzt ist es an der Bundesregierung ihre Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen und das Elterngeld für Pflegeeltern zügig auf den Weg zu bringen.“
Notwendige Unterstützung
Besonders im Anfangsjahr sei für Pflegeeltern wegen der besonderen Fürsorge, die Pflegekinder benötigen, eine berufliche Tätigkeit meist nicht möglich, so die Ministerin weiter. Aus wirtschaftlichen Gründen entschieden sich deshalb viele gegen eine Pflegeelternschaft. Die Folge sei ein bundesweiter Rückgang an Pflegefamilien im Gegensatz zu einem steigenden Bedarf.
Touré: „Weniger Pflegefamilien bedeuten auch, dass mehr Kinder und Jugendliche in kostenintensiven stationären Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht werden müssen. Fachverbände, Pflegeelternvertreter*innen sowie freie und öffentliche Träger der Jugendhilfe stellen daher seit langem zurecht die Forderung, dass auch Pflegeeltern einen Anspruch auf Elterngeld bekommen.“
Ein wichtiger Schritt zur Gleichstellung
Auch aus gleichstellungspolitischer Sicht sei das Elterngeld für Pflegefamilien dringend notwendig, sagte Touré: „Besonders Pflegemütter steigen häufig ganz oder zumindest teilweise aus ihrem Job aus, um sich um die Kinder zu kümmern und verzichten damit auf ihr Einkommen. Das Elterngeld würde auch zu ihrer Absicherung beitragen.“
Erschließungsantrag
Entschließung des Bundesrates "Elterngeldanspruch auch für Pflegeeltern"