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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Jetzt bewerben für den Pflegeleuchtturm!

Unter neuem Namen vergibt das Land einen Preis für Projekte in der Altenpflege. Bewerbungen können bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.

Letzte Aktualisierung: 03.07.2024

Zwei personen formen mit ihren Händen ein Herz.
Mit der Verleihung des Pflegeleuchtturms soll die Bedeutung der Pflege hervorgehoben und ihre gesellschaftliche Anerkennung gefördert werden.

Interessierte können sich ab sofort für den Pflegeleuchtturm 2024 (ehemals Altenpflegepreis) bewerben!

Unter neuem Namen vergibt das Land Schleswig-Holstein in diesem Jahr bereits zum 19. Mal in Kooperation mit dem Landespflegeausschuss den Landespreis für Projekte in der Altenpflege.
Bewerbungen können bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.

Bewerben können sich ambulante Pflegedienste, stationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, Vereinigungen der Altenpflege, Bildungseinrichtungen, Vereine und sonstige, insbesondere ehrenamtlich engagierte Gruppen mit Sitz in Schleswig-Holstein. Die Preisverleihung findet am 6. Dezember 2024 im Rahmen einer Projektpräsentation im Landeshaus in Kiel statt.

Bedeutung

Mit der Verleihung des Pflegeleuchtturms soll die Bedeutung der Pflege hervorgehoben und ihre gesellschaftliche Anerkennung gefördert werden. Ziel ist es, diejenigen zu würdigen, die sich stetig für die Pflege einsetzen und engagieren sowie praxiserprobte und wirksame Initiativen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Der Preis ist mit insgesamt 6.000 Euro dotiert. Der Pflegeleuchtturm wird durch das Forum Pflegegesellschaft, die Landesverbände der Pflegekassen und den Verband der privaten Krankenversicherung finanziell unterstützt.

Sonderpreis

Zusätzlich wird in diesem Jahr ein Sonderpreis in Höhe von 1.000 Euro für ein Projekt zu dem Thema „Willkommen (zurück) in der Pflege!“ verliehen.

Hintergrund zur Namensänderung

Im Jahr 2024 entschied sich das Vergabegremium dazu, den „Altenpflegepreis“ in „Pflegeleuchtturm“ umzubenennen. Die neue Namensgebung soll nicht nur die Verbundenheit des Preises und der damit ausgezeichneten Projekte zu Schleswig-Holstein signalisieren, sondern auch verdeutlichen, dass die ausgezeichneten Projekte vorbildlich und wegweisend sind.

Weitere Informationen und Bewerbung zum Pflegeleuchtturm

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