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Verbesserte pflegerische Versorgung: Land fördert solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtung in Flensburg mit 2,3 Millionen Euro

Letzte Aktualisierung: 01.08.2024

KIEL. In Flensburg entsteht eine neue solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtung. Diese soll insgesamt 46 Plätze bieten, die alleine für die Kurzzeitpflege vorgehalten werden. Das Land unterstützt den Bau der Einrichtung mit rund 2,3 Millionen Euro aus IMPULS-Mitteln.

„Ich freue mich sehr, dass wir in Flensburg den Bau einer weiteren solitären Kurzzeitpflegeeinrichtung unterstützen können. Besonders nach einem Krankenhausaufenthalt, muss oftmals schnell ein Kurzzeitpflegeplatz her. Hier bieten solitäre Einrichtungen den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen bessere Planungssicherheit, indem sie ihre Plätze allein für die Kurzzeitpflege vorhalten“, so Sozialstaatssekretär Johannes Albig.

Interessierte könnten noch bis zum Ende des Jahres einen Antrag auf Förderung stellen, betonte Albig. „Ich hoffe, dass weitere Einrichtungen von unserem Förderprogramm Gebrauch machen und wir die Pflegeinfrastruktur in Schleswig-Holstein so noch weiter verbessern können“, sagte er.

Der Förderbescheid für die neue Einrichtung wurde am 17. Juli 2024 durch die Stadt Flensburg an den Einrichtungsträger übergeben. Nun kann der Bau starten. Die Einrichtung ist die zweite solitäre Kurzeitpflegeeinrichtung in Schleswig-Holstein.

Hintergrund Förderprogram: Das Land Schleswig-Holstein stellt im Rahmen des Förderprogramms zur Verbesserung der Kurzzeitpflege bis Ende 2024 insgesamt 10 Millionen Euro aus IMPULS-Mitteln bereit. Für jeden neu geschaffenen solitären Kurzzeitpflegeplatz ist eine Förderung in Höhe von bis zu 50.000 Euro möglich, die beispielsweise für die Umwandlung von Räumlichkeiten oder Baumaßnahmen genutzt werden können. Anträge können von den Projektträgerinnen- und trägern – in der Regel Pflegeeinrichtungen – bei den Kreisen und kreisfreien Städten als örtliche Bewilligungsbehörde gestellt werden. Das Sozialministerium hatte im März 2024 im Rahmen einer Informationsveranstaltung erneut über das Programm informiert, um weitere Interessierte zu gewinnen.

Hintergrund solitäre Kurzzeitpflege: In solitären Kurzzeitpflegeeinrichtungen werden ausschließlich Plätze für die Kurzzeitpflege vorgehalten, die räumlich und organisatorisch von Dauerpflegeplätzen getrennt betrieben werden. Hierdurch stehen die Plätze dauerhaft für die Kurzzeitpflege zur Verfügung und bieten pflegenden Angehörigen ein verlässliches Angebot. Eingestreute flexible Kurzzeitpflegeplätze können hingegen auch für die stationäre Dauerpflege genutzt werden. Im Mittelpunt der solitären Kurzzeitpflege steht der aktivierende und rehabilitative Aspekt mit dem Ziel, dass die Pflegebedürftigen nach ihrem Aufenthalt in die Häuslichkeit zurückkehren können.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede | Fenja Hardel | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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