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Thema : Pflege

 Bundesrat befasst sich am „Tag der Pflegenden“ erstmals mit der Pflegereform – Schleswig-Holstein fordert massive Änderungen in der Finanzierung


Sozialministerin Touré: „Der Bund muss nachsteuern und Pflegebedürftige sowie pflegende Angehörige stärker entlasten“

Letzte Aktualisierung: 12.05.2023

KIEL. Sozialministerin Aminata Touré hat den Bund aufgefordert, bei der geplanten Pflegereform deutlich nachzubessern und insbesondere Pflegebedürftige und pflegende Angehörige deutlich stärker zu entlasten. „Rund 75 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. Diese Arbeit ist enorm wichtig und aufreibend. Sie verlangt allen Beteiligten mental und auch finanziell viel ab. Dass der Bund mit der geplanten Reform das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen für die häusliche Pflege zum 1. Januar 2024 nur um fünf Prozent erhöhen will, ist völlig unzureichend und nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Der Bund muss den Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen deutlich stärker unter die Arme greifen“, sagte Touré heute in Kiel anlässlich des „Internationalen Tags der Pflegenden“. Zugleich wurde der Entwurf zur Pflegereform im Bundesrat in erster Lesung beraten. Schleswig-Holstein forderte gemeinsam mit anderen Ländern den Bund zu zahlreichen Änderungen am Gesetzentwurf auf.

Ministerin Touré bezeichnete die Pflegereform des Bundes als insgesamt unzureichend: „Was der Bundesgesundheitsminister vorgelegt hat, ist zu wenig, um die Pflege zukunftssicher zu machen. Gute Pflege braucht vor allem gute Fachkräfte. Um diese zu halten oder neu zu beschäftigen, muss aber das gesamte System auf finanziell gesunde Füße gestellt werden. Ohne Steuerzuschüsse aus dem Bundeshaushalt ist das nicht umsetzbar.  Die Finanzierung über die Pflegeversicherung ist de facto ausgereizt. Zudem muss sich die Pflegeversicherung auf ihren Kernbereich konzentrieren und von zahllosen versicherungsfremden Leistungen befreit werden, die das System derzeit zu teuer machen.“

Mit der Pflegereform soll der allgemeine Beitragssatz für die Pflegeversicherung zum 1. Juli 2023 von 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens auf 3,4 Prozent steigen. Kinderlose Eltern zahlen künftig vier Prozent, statt bisher 3,4 Prozent. Eltern mit einem Kind zahlen den Regelsatz. Vom zweiten Kind an wird dieser um jeweils 0,25 Prozent verringert. „Mit diesem Reformansatz finanzieren unter dem Strich ausschließlich die Beitragszahlenden die Pflegereform. Diese einseitige Belastung ist nicht akzeptabel.“, so Touré.

Die Ministerin fordert auch für die stationäre Pflege Nachbesserungen. So entspreche die geplante Anhebung des Leistungszuschlags für Pflegeeinrichtungen von 5 auf 15 Prozent im ersten Jahr nicht den tatsächlichen Kostensteigerungen. Allein die seit September 2022 geltende Tarifbindung für das Personal habe die Kosten in den Pflegeeinrichtungen massiv ansteigen lassen. „Es ist richtig und wichtig, dass Pflegekräfte angemessen bezahlt werden und für ihre Arbeit die gebotene Wertschätzung erhalten. Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass Pflegeeinrichtungen wirtschaftlich in die Knie gehen. Hier braucht es eine stärkere finanzielle Unterstützung über die Leistungszuschläge vor allem im ersten Pflegejahr, das in der Pflegepraxis am relevantesten ist“, sagte Toure. Konkret soll der Leistungszuschlag bereits im ersten Jahr auf 25 Prozent angehoben und regelmäßig dynamisiert werden – so wie es die Länder bereits im September vergangenen Jahres mehrheitlich in der Arbeits- und Sozialminister*innen-Konferenz beschlossen hatten.

Schleswig-Holstein fordert zudem, stationäre Pflegeeinrichtungen erst zum 1. Juli 2025 statt zum 1. Juli 2024 verpflichtend an die Telematik-Infrastruktur anzuschließen und die Nutzung der Elektronischen Patientenakte vorzuschreiben. Beide Maßnahmen sollen dafür sorgen, die Akteure des Pflegesystems datenschutzkonform und verlässlich miteinander zu vernetzen. Die verlängerte Übergangsfrist soll jetzt sicherstellen, dass die technischen Voraussetzungen zum Start der Verpflichtung tatsächlich vorliegen und die Versorgungen der Patientinnen und Patienten gewährleistet ist. Der Gesetzentwurf zur Pflegereform wird nach dem ersten Durchgang im Bundesrat jetzt im Deutschen Bundestag weiter beraten. Die Gesetzesänderungen sollen zum 31. Juli 2023 in Kraft treten.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede | Fenja Hardel | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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