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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Schleswig-Holstein erteilt Globalzustimmung zur Visumerteilung für bestimmte Personengruppen aus Erdbebengebieten


Integrationsministerin Aminata Touré: „Es ist ein Zeichen unserer Solidarität, den Menschen aus den Erdbebengebieten Schutz, Hilfe und Trost bei ihren Angehörigen in Schleswig-Holstein zu ermöglichen.“

Letzte Aktualisierung: 24.02.2023

KIEL.

Die tragischen Folgen der Erdbeben im Februar 2023 in Teilen der Türkei und Syriens sind für die dort lebenden Menschen nach wie vor unabsehbar. Diejenigen, die überlebt haben, wurden häufig physisch oder psychisch verletzt, haben Angehörige verloren oder wurden obdachlos.

Mit der Erteilung einer sogenannten Globalzustimmung in Visumverfahren möchten wir den Opfern, die diese schrecklichen Naturkatastrophen überlebt haben, eine schnelle und unbürokratische Einreise zu ihren Familienangehörigen in Schleswig-Holstein ermöglichen“, so Integrationsministerin Aminata Touré.

Die Erdbebenopfer haben keine Unterkünfte mehr, es fehlt ihnen an allem. Es ist ein Zeichen unserer Solidarität, den Menschen aus den Erdbebengebieten Schutz, Hilfe und Trost bei ihren Angehörigen in Schleswig-Holstein zu ermöglichen. Die in Schleswig-Holstein lebenden Familienangehörigen verpflichten sich hierbei zur Übernahme der Lebenshaltungskosten ihrer Angehörigen“, so die Ministerin weiter. Die Globalzustimmung ist zunächst befristet bis zum 31. Juli 2023. Die Dauer des Aufenthalts ist auf 90 Tage begrenzt.

Gleichzeitig entlasten wir die ohnehin belasteten Zuwanderungsbehörden durch diese Verfahrenserleichterung in Form einer Globalzustimmung, weil dadurch die Beteiligung der Zuwanderungsbehörden entfällt“, so Aminata Touré. Türkische wie syrische Staatsangehörige bedürfen für die Einreise in das Bundesge­biet Visa, die durch die deutschen Auslandsvertretungen in der Region erteilt wer­den. Sozialministerin Aminata Touré: „Das bereits gestraffte Erteilungsverfah­ren bei den Auslandsvertretungen kann durch Mithilfe der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsbehörden und des Sozialministeriums noch weiter beschleunigt wer­den“.  

Hintergrund:

Für die Erteilung einer Globalzustimmung in Visumverfahren gelten folgende Voraussetzungen:

  • Die Personen hatten ihren Wohnsitz am 6. Februar 2023 in den vom Erdbeben besonders betroffenen Gebieten in der Türkei und in Syrien hatten. Hierbei handelt es sich um die türkischen Provinzen Kahramanmaraş, Gaziantep, Hatay, Adana, Malatya, Diyarbakir, Sanliurfa, Adiyaman, Kilis, Osmaniye, sowie die syrischen Gouvernements Idlib, Aleppo, Latakia, Hama und Tartus.
  • Sie beabsichtigen den Familiennachzug zu in Deutschland mit Hauptwohnsitz lebenden Verwandten nachstehender Status:
    • Deutsche Staatsangehörige
    • Freizügigkeitsberechtige Unionsbürger
    • Drittstaatsangehörige, die über einen Aufenthaltstitel mit Ausnahme eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 25 Abs.4, 4b und 5, 25a Abs. 2, 25b Abs. 4, 104a Abs. 1 S. 1, 104b und 104c AufenthG (Ausschlüsse gem. § 29 Abs. 3 Satz 3 AufenthG) verfügen.

Als Verwandte in diesem Sinne gelten Ehegatten, Lebenspartner i.S.d. Lebenspartnerschaftsgesetzes, Verwandte in gerader absteigender und gerader aufsteigender Linie sowie Geschwister der vorstehend genannten Personen.

  • Die Sicherung des Lebensunterhaltes der nachziehenden Personen wird durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung nachgewiesen.
  • Es sind keine Sicherheitsbedenken bekannt, die einer Einreise entgegenstehen.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede | Fenja Hardel | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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