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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Sozialminister Heiner Garg: Schleswig-Holstein schafft Voraussetzungen für erfolgreichen Start der Pflegeberufereform – Auszubildende willkommen!

Letzte Aktualisierung: 19.12.2019

KIEL. Die Pflegeberufereform gilt bundesweit zum 1.1.2020 mit Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes. Sozialminister Heiner Garg berichtete am Dienstag (17.12.) dem Kabinett zum Umsetzungsstand in Schleswig-Holstein. Mit der Reform entsteht ein neues Berufsbild durch die Zusammenführung der drei bisherigen Pflegefachberufe „Altenpflege“, „Gesundheits- und Krankenpflege“ und „Gesundheits- und Kinderkrankenpflege“. Einhergehend mit der Reform ist eine neue Pflegeausbildung.
Minister Garg: „Die Umsetzung der Pflegeberufereform ist ein Kraftakt. Wir haben in Schleswig-Holstein die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Start geschaffen. Daran werden wir gemeinsam mit den Beteiligten weiterarbeiten. Pflegekräfte werden überall gebraucht! Ich möchte, dass sie in Schleswig-Holstein beste Voraussetzung für die neue Ausbildung und den Pflegeberuf vorfinden. Auszubildende sind hier willkommen!“

Bisher hatte die Ausbildung zur Kranken- /Kinderkrankenpflege und zur Altenpflege sowohl unterschiedliche Inhalte als auch eine andere Finanzierungstruktur. Der erste neue Ausbildungsgang wird in Schleswig-Holstein am 01. Februar 2020 beginnen. „Eine zusätzliche Qualitätssteigerung soll durch die Modernisierung der Ausbildungsinhalte, eine bessere Ausstattung der Pflegeschulen sowie mehr Praxisanleitung im Betrieb erreicht werden“, so Garg. Um dies sicherzustellen, wurde für die berufliche Pflegeausbildung eine einheitliche Finanzierung festgelegt, die über ein Umlageverfahren erfolgt. Der Bedarf für 2020 beträgt dafür insgesamt rund 40 Millionen Euro, einen entsprechenden Ausbildungsfonds hatte Schleswig-Holstein eingerichtet. Unter Moderation des Sozialministeriums ist es gelungen, eine erfolgreiche Budgeteinigung zu erzielen, was nicht in allen Bundesländern gelungen war. An dem Fonds sind alle bisherigen Kostenträger weiterhin beteiligt (stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen mit etwa 30%/ rund 12 Mio, Krankenhäuser mit etwa 57%/ rund 23 Mio, die Pflegeversicherungen mit etwa 4 %/ rund 1,4 Mio und das Land Schleswig-Holstein mit etwa 9 %/ rund 3,5 Mio). Durch das Umlageverfahren wird sichergestellt, dass alle Einrichtungen, unabhängig davon, ob sie ausbilden oder nicht, in gleichem Maße an der Finanzierung beteiligt sind. „Damit wird es auch für kleinere Einrichtungen attraktiver, auszubilden und sich als guter Arbeitgeber von Anfang an zu positionieren“, so Garg. Das Land wird außerdem die Mieten der Altenpflegeschulen fördern und dafür 2020 zwei Millionen Euro bereitstellen. Außerdem werden erforderliche Kooperationen zwischen den Beteiligten mit 120.000 € gefördert sowie eine Ombudsstelle eingerichtet.

Zur Umsetzung der neuen Ausbildung hat das Ministerium unter Leitung einer abteilungsübergreifenden Arbeitsgruppe eine Vielzahl von Regelungen geschaffen, unter anderem:

  • Gesetz zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes: Grundlage für Umsetzung
  • Landesverordnung über die Schiedsstelle nach dem Pflegeberufegesetz: Regelt Struktur, Ablauf, Kostenverteilung der Schiedsstelle, falls keine Einigung bei Budgetverhandlungen zur Ausbildungsfinanzierung erfolgt.
  • Erlass zur Verkürzung der Ausbildung für Altenpflegehilfe, damit bisherige Altenpflegehilfekräfte auch 2020 Anschlussmöglichkeit zur Fachkräfteausbildung haben.
  • Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens für die Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege: Errichtet den Ausbildungsfonds der Pflegeberufe
  • Finanzierungsverordnung für die Pflegeberufe des Landes Schleswig-Holstein: Landesrechtliche Ergänzungen zum Umlageverfahren der Ausbildungsfinanzierung
  • Landesverordnung über die Ausbildung und Durchführung der Pflegeberufeausbildung: landesrechtliche Regelungen zur schulischen und praktischen Ausbildung, Qualifikation der Lehrenden, Schulleiter und Praxisanleiter, Geeignetheit von Einrichtungen sowie die Errichtung einer Ombudsstelle
  • Gesetz zur Änderung landesrechtlicher Vorschriften zur Anpassung an die Berufsbezeichnung „Pflegefachmann und Pflegefachfrau“
  • Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für Maßnahmen zur Förderung von Kooperationen im Rahmen der Pflegeberufereform, um erforderlichen Kooperationen zwischen den an der generalistischen Pflegeausbildung beteiligten Einrichtungen und Trägern sicherzustellen. Volumen: 120.000 €
  • Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für Investitionen an Altenpflegeschulen bzw. ehemaligen Altenpflegeschulen aus dem Sondervermögen IMPULS 2030. Volumen 2 Millionen € - derzeit in Arbeit

Die zukünftigen „Pflegefachkräfte“ werden in der Lage sein, in allen Bereichen der Pflege (Akutpflege, Kinderkrankenpflege, stationäre oder ambulante Langzeitpflege sowie psychiatrische Versorgung) tätig zu werden. Auch in der generalistischen Ausbildung werden im Rahmen der praktischen Ausbildung in einem Bereich besondere Kenntnisse erworben. Eine solche Vertiefung ist jedoch keine Bedingung für eine spätere Berufstätigkeit in dem entsprechenden Bereich. Die dreijährige Ausbildung kann verkürzt werden, z.B. bei der Weiterqualifizierung von ausgebildeten Helfern und Helferinnen. Die Beschulung der zukünftigen Auszubildenden ist für Auszubildende weiterhin kostenfrei. Eine angemessene Ausbildungsvergütung ist obligatorisch. Info: schleswig-holstein.de/pflegeberufereform

Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Kohl | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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