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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Bisher fast 7 Millionen Euro an ehemalige Psychiatrie-Opfer 1949-1975 ausgezahlt – Sozialminister Garg beruft Jesumann zum unabhängigen Beauftragten

Letzte Aktualisierung: 05.12.2019

KIEL/ NEUMÜNSTER. Die Stiftung Anerkennung und Hilfe hat bisher 6,9 Millionen Euro an Menschen in Schleswig-Holstein ausgezahlt, die als Kinder oder Jugendliche in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder stationären psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren hatten. Sie waren zwischen 1949 und 1975 entsprechend untergebracht und leiden noch heute an den Folgen. In der Anlauf- und Beratungsstelle der von den Ländern, Bund und Kirchen eingerichteten Stiftung Anerkennung und Hilfe in Neumünster sind seit 2017 mehr als 1100 Anfragen eingegangen. Rund 650 Anträge wurden bislang abschließend positiv beschieden, bei rund 230 lagen die Voraussetzungen nicht vor und rund 240 sind noch in Bearbeitung. Betroffene können sich noch bis zum 31.12.2020 – also noch mehr als ein Jahr – an die Beratungsstelle wenden, um eine finanzielle Anerkennungs- und Unterstützungsleistung sowie Rentenersatzleistung in Höhe von insgesamt bis zu 14.000 Euro erhalten zu können (in Ergänzung zum gesetzlichen Sozialleistungssystem).

Keine materielle Leistung kann geschehenes Leid und Unrecht rückgängig machen. Aber wir können uns intensiv engagieren, um die Folgen zu lindern. Mein Dank gilt allen, die sich daran beteiligen!“, so Sozialminister Heiner Garg.

Ein Wunsch Betroffener ist ein unabhängiger Ansprechpartner. Minister Garg hat daher jetzt Günther Jesumann, Kommunikationsfachmann, zum Unabhängigen Beauftragten beim Sozialministerium berufen. Jesumann hatte auch das Symposium „Die Vergangenheit im Kopf – die Zukunft in der Hand“ im Kieler Landeshaus mit großer Empathie moderiert und soll für Betroffene vermittelnd und unterstützend tätig werden. Er wird ab dem 1.1.2020 neben der Anlauf- und Beratungsstelle unabhängiger Ansprechpartner für Menschen in Schleswig-Holstein, die als Kinder oder Jugendliche Leid und Unrecht in Einrichtungen unter staatlicher, kirchlicher oder privater Verantwortung erfahren hatten, insbesondere zwischen 1949 und 1975. Neben Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie zählen dazu auch Kinder- und Jugendheime. Jesumann wird ehrenamtlich tätig und eine Aufwandsentschädigung erhalten. Die Kontaktdaten werden im Januar online sein.

Kontakt Anlauf- und Beratungsstelle Stiftung Anerkennung und Hilfe in Neumünster:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LASD/Aufgaben/StiftungAuH/StiftungAuHAnsprechspartner.html

Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Kohl | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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