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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Rede von Aminata Touré zu TOP 19: "Bezahlkarte zielführend gestalten" am 22.02.2024


Es gilt das gesprochene Wort.

Letzte Aktualisierung: 22.02.2024

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

meine Damen und Herren Abgeordnete,

Schleswig-Holstein folgt mit der Einführung der Bezahlkarte einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz aus dem November 2023.

Als Koalition tragen wir die Beschlüsse mit.

Als Landesregierung haben wir dazu im November hier klar Stellung zu bezogen.

Und deshalb muss ich auch ehrlich sagen, verstehe ich den herbeigeredeten Koalitionsstreit nicht.

Es ist wahr, dass die Grünen im Bund dem Vorhaben kritisch gegenüberstehen und befürchten, dass durch die Anpassung des AsylBLGs möglicherweise auch eine Chance genutzt werden soll, dass durch die Hintertür auch die grundsätzliche Leistungskürzung herbeizuführen.

Aber dazu möchte ich zwei Punkte sagen:

Erstens:

Wir haben als Grüne hier in Schleswig-Holstein deutlich gesagt, dass wir das nicht mittragen würden und die CDU hierzulande hat dafür vollstes Verständnis.

Es gibt seitens der Grünen in Schleswig-Holstein deshalb keine Ablehnung zu Anpassungen des Gesetzes, die die Vereinfachung und technische Umsetzung der Karte ermöglichen.

Bei Leistungseinschränkungen hingegen schon.

Zweitens:

Ich mache mir den Ampelstreit nicht zu eigen und lasse mich nicht instrumentalisieren.

CDU und Grüne tragen den MPK Beschluss mit und damit auch die Einführung der Bezahlkarte.

Auch wenn wir sie nicht für das dringlichste Problem in der Migrationspolitik halten. Es gibt wesentlich entscheidendere Themen.

Wir sind als Integrationsministerium in der Verantwortung dieses Vorhaben umzusetzen.

Das werden wir zügig, pragmatisch und diskriminierungsfrei tun.

So, wie es die Koalitionsfraktionen in ihrem Antrag formulieren.

Als Land haben wir aktiv in der Länderarbeitsgruppe mitgearbeitet und zu den einheitlichen Mindeststandards für eine Bezahlkarte beigetragen.

Die Chef*innen der Staats- und Senatskanzleien der Länder am 14. Dezember 2023 folgende Rahmenbedingungen für die Bezahlkarte beschlossen:

  • Es soll eine guthabenbasierte Karte mit Debit-Funktion sein
  • Das Design wird neutral und diskriminierungsfrei sein
  • Sie soll einfach durch Behörden per Überweisung in Echtzeit aufladbar sein.
  • Sie soll physisch und möglichst digital auf dem Smartphone verfügbar sein.
  • Die Bargeldabhebung wird nur im Inland über einen vorher definierten Betrag möglich sein – dieser wird aktuell verhandelt.
  • Transaktionsmöglichkeiten werden eingeschränkt.
  • Es wird keine Überweisungen, keine Onlinekäufe außerhalb der EU möglich sein. Sie wird somit nur im Inland funktionieren.

Zwei der Punkte, die die FDP in ihrem Antrag formuliert, sind dementsprechend hinfällig, da sie schon länderübergreifend entschieden sind.

  • Es wird die Option geben, die Nutzung auf ein Postleitzahlbereich und von Dienstleistern, wie z. B. Glückspiel, einzuschränken.

Einer der Punkte, die der SSW in seinem Antrag formuliert, und bei dem man prüfen muss, wie es hier umgesetzt wird.

  • Die Anschlussfähigkeit an die Leistungsbehörden in den Kommunen wird sichergestellt und an das allgemeine Debit-Karten-Akzeptanzstellensystem.
  • Es wird die Möglichkeit zur Sperrung der Karte geben. Auf Veranlassung der Leistungsbehörde beziehungsweise durch den Leistungsbeziehenden selbst.
  • Die Leistungsberechtigten werden Einsicht in den Guthabenstand haben.
  • Die Karten werden der Bedarfsgemeinschaft ausgehändigt.
  • Und wir werden uns dafür einsetzen, dass alle Erwachsenen der Bedarfsgemeinschaft eine eigene Karte erhalten.
  • Die Benutzerverwaltung findet zentral durch den Kartendienstleister statt.
  • Es wird bundeseinheitliche mehrsprachige Hinweise zur Kartennutzung für die Leistungsbeziehenden geben.

Das sind die Beschlüsse, die gefasst worden sind und unser Rahmen.

Aber, und lassen Sie mich das an dieser Stelle noch einmal betonen:

Es gibt bisher nur diesen Rahmen.

Wir haben die technischen Anforderungen formuliert, die wichtig für das Vergabeverfahren sind.

Gleichzeitig kümmern wir uns natürlich um die praktische Ausgestaltung – also die Frage, wie diese Mindeststandards in Schleswig-Holstein umgesetzt werden können.

Dazu werden wir ein Umsetzungskonzept erarbeiten und die vielen Anregungen, die uns bereits erreicht haben, einfließen lassen.

Damit mit der Einführung der Karte alle Fragen – auch die der Kosten – geklärt sind und wir dann schnell in die Umsetzung kommen.

Auf einige Punkte, die die SSW-Fraktion in ihrem Antrag aufführt, haben wir jedoch keine Einflussmöglichkeit.

Eine uneingeschränkte Nutzung ohne Mindestumsätze in Ladengeschäften zum Beispiel.

Oder die gebührenfreie Kartennutzung kann beispielsweise nicht garantiert werden. Sie sind in der Regel vom Händler abhängig.

Bei der Ausgestaltung sind für uns folgende Punkte zentral:

Erstens:

Die Karte soll praktikabel und diskriminierungsfrei sein.

Sie darf zu keiner Einschränkung der eigenständigen Lebensgestaltung von Asylbewerber*innen führen.

Der Verzicht auf die Barauszahlung, wie die FDP ihn vorschlägt, ist mit den Mindeststandards nicht vereinbar.

Er verletzt in die Handlungsfreiheit und Würde der Leistungsberechtigten.

Zweitens: Eine Bezahlkarte ohne irgendeine Transaktionsmöglichkeit hat keine Funktion.

Tatsächlich muss die Karte Transaktionen möglich machen.

Wie sollen Menschen sonst beispielsweise Waren im Internet kaufen, weil sie dort günstiger sind, als im Handel vor Ort.

Weil die FDP in ihrem Antrag über die regionale Beschränkung der Bezahlkarte aufführt, ist mir eins an dieser Stelle nochmal wichtig noch einmal klar zu machen:

Durch die Karte können aufenthaltsrechtliche Maßnahmen nicht ersetzt werden – sie kann lediglich bestimmte Maßnahmen flankieren.

Rund 120 Leistungsbehörden in Schleswig-Holstein sind für Leistungen nach AslybLG zuständig.

Regionale Beschränkungen müssten also unter diesen Behörden abgestimmt werden.

Das muss dann damit ins Verhältnis gesetzt werden, ob diese Beschränkung praxistauglich ist.

Und das ist es, worauf wir bei der Einführung auch schauen müssen.

Nämlich auf die Frage:

Was vereinfacht die Arbeit vor Ort in den Kommunen, die jeden Tag Menschen unterbringen und versorgen?

Wie kann es gelingen, dass die Bezahlkarte auch gleichzeitig dazu dienen kann, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen?

Im Sinne einer gesamtpolitischen Verantwortung in der Migrationspolitik tragen wir die Beschlüsse der Ministerpräsidenten mit und setzten uns nun daran, sie hier vor Ort pragmatisch und diskriminierungsfrei umsetzen.

Vielen Dank.

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