Zeitgemäße Gewerbegebiete zeichnen sich durch Nachhaltigkeit aus: Weniger Versiegelung und mehr Grün, Abkehr von fossilen Energien, energieeffiziente Bauwerke sowie schnelle Erreichbarkeit auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Der EQ Businesspark Quickborn wird im Kreis Pinneberg der erste sein, in dem keine fossilen Energien mehr für die Wärme- und Stromversorgung eingesetzt werden.
Jetzt gab Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen gemeinsam mit Quickborns Bürgermeister Thomas Beckmann und WEP Geschäftsführer Dr. Harald Schroers den Startschuss für das neue Gewerbegebiet.
Gewerbegebiete der Zukunft
„Trotz Reduzierung der Flächenversiegelung wollen wir als Land weiterhin neue Ansiedlungen ermöglichen", sagte Madsen. Nachhaltiger, ressourcenschonender Flächeneinsatz, Energieeffizienz und eine nachhaltige Energieversorgung seien daher das Gebot der Stunde. "Der EQ Businesspark geht hier mit gutem Beispiel voran, auch die konsequente Nutzung von erneuerbaren Energien ist absolut positiv", betonte er.
Raum für Wachstum und Arbeitsplätze
Laut Bürgermeister Thomas Beckmann sei Quickborn ein anhaltend hoch nachgefragter Gewerbestandort. Dem trage die Stadt mit den neuen Gewerbeflächen Rechnung. "Hier entsteht Raum für weiteres Wachstum und neue Arbeitsplätze – nicht zuletzt für Betriebe aus der Region, die Erweiterungen planen", sagte er.
Der EQ Businesspark
EQ steht für Energieeffizienz, Erneuerbarkeit, Erfolg und Economy sowie für Qualität und Quickborn: Der EQ Businesspark soll klimafreundlichen Unternehmen, die ihren CO2-Fußabdruck reduzieren wollen und ressourceneffizient handeln, ein optimales Umfeld bieten. Der Businesspark umfasst mehr als 22 Hektar Fläche und liegt in unmittelbarer Nähe zur A 7 und zur B 4. Mit der Erschließung ist auch ein neuer Radweg entstanden, der als Teilabschnitt der Hauptroute von Quickborn zum Ortsteil Heide quer durch das Gewerbegebiet verläuft. Für Projektentwicklung, Finanzierung und Vertrieb des Parks ist die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Pinneberg (WEP) verantwortlich.
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