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Claus Ruhe Madsen

Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Landesregierung erweitert Sturmflut-Darlehensprogramm um Härtefallregeln

Staatssekretärin Carstens: "Wir spannen ein Netz, um das Schlimmste abzufedern"

Letzte Aktualisierung: 12.01.2024

Kriterien Härtefall-Regelung

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KIEL. Knapp drei Monate nach der schweren Sturmflut an Schleswig-Holsteins Küsten hat die Landesregierung ihr Darlehens-Hilfsprogramm "Überbrückungshilfe Sturmflut" um eine Härtefall-Regelung erweitert. Wie Wirtschafts-Staatssekretärin Julia Carstens heute (12. Januar) in Kiel sagte, richte sich das neue Angebot – ebenso wie schon das Darlehensprogramm – an nicht öffentliche Unternehmen und Privatpersonen, denen bei der Flut im Oktober Schäden entstanden sind. "Ich glaube, dass wir damit vielen Gewerbetreibenden und Privatpersonen ein Netz spannen, das zwar nicht alles umfasst und nicht umfassen kann, aber das Schlimmste abfedert", so Carstens.

Voraussetzung für den Härtefall-Bonus ist ein genehmigter Darlehens-Antrag, der noch bis Ende Februar gestellt werden kann. Bislang liegen der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) landesweit 50 Anträge vor, rund zwei Millionen Euro an Darlehen wurden bereits ausgezahlt. Insgesamt stellt die Landesregierung 20 Millionen Euro für Sturmflut-Hilfen bereit. Härtefall-Anträge können voraussichtlich noch vor Ostern über die Hausbank gestellt werden.

"Um vor allem denen zu helfen, die durch die Flutschäden in existenzielle Not geraten sind, haben wir Kriterien definiert, nach denen die Darlehen in Höhe von bis zu 50.000 Euro teilweise tilgungsfrei gestellt werden", sagte Carstens. Ein Härtefall-Kriterium sei beispielsweise das Bestehen einer Elementarschadenversicherung oder der Nachweis, dass der Abschluss einer solchen Versicherung nicht möglich war. "Darin kommt schließlich das Bemühen von Betroffenen zum Ausdruck, dass sie sich proaktiv gegen Naturereignisse absichern wollten", so Carstens.

Mit Blick auf die seit November letzten Jahres laufende "Überbrückungshilfe Sturmflut" erinnerte die Staatssekretärin daran, dass die beantragten Darlehen den Sachschaden nicht überschreiten dürfen, wobei Mindestbeträge von 5.000 Euro für Privatpersonen und 10.000 Euro für Gewerbetreibende und Unternehmen gelten. Der Festzinssatz für die auf fünf Jahre befristeten Darlehen – für die keine Sicherheiten gestellt werden müssen – liege bei einem Prozent und damit deutlich unter dem aktuellen Marktzins.

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