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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus : Thema: Ministerien & Behörden

Claus Ruhe Madsen

Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Teilprojekt der Biodiversitätsstrategie erfüllt – Land aktualisiert Leitfaden für Gehölzpflege

Letzte Aktualisierung: 17.07.2024

KIEL. Die Bäume und Sträucher entlang der Straßen sind nicht nur schön anzusehen und schützen Straße und Verkehrsteilnehmende, sie bieten auch Tieren und Pflanzen einen Lebensraum. Um einen echten Beitrag zur Biodiversität zu leisten und gleichzeitig all die anderen Funktionen zu gewährleisten, ist die richtige Pflege das A und O. Hier greift der aktualisierte "Leitfaden für die fachgerechte Unterhaltungspflege von Gehölzflächen an Straßen", den der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) nun gemeinsam mit den Ministerien für Umwelt, Verkehr und Landwirtschaft aktualisiert hat.

"Die Umsetzung unserer Biodiversitätsstrategie setzt in vielen Bereichen an. Mit diesem Leitfaden bieten wir eine Anleitung, um die Gehölze an Straßen biodiversitätsfreundlich zu pflegen. Dadurch kann die zerschneidende Wirkung von Straßen reduziert werden", sagte Umweltstaatssekretärin Katja Günther. Auch Verkehrsstaatssekretär Tobias von der Heide betonte: "Eine effektive und fachgerechte Unterhaltungspflege von Gehölzflächen an Straßen ist unerlässlich für die Verkehrssicherheit und den Naturschutz. Mit dem Leitfaden bringen wir beides unter einen Hut."

Die Landes-Biodiversitätsstrategie "Kurs Natur 2030" schreibt vor, das Straßenbegleitgrün biodiversitätsfreundlicher zu gestalten. Das Teil-Projekt der Überarbeitung des Leitfadens zur Gehölzpflege ist nun abgeschlossen. Die Anleitung richtet sich in erster Linie an die Mitarbeitenden des LBV.SH, ist aber auch als Vorbild für die Gehölzpflege in den Kommunen geeignet. In der aktualisierten Fassung sind die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen und neue ökologische Standards berücksichtigt – so wurde etwa das Kapitel "Artenschutz" neu aufgenommen. Der Leitfaden legt auch fest, dass etwa Bäume und Hecken Schonzeiten bei Eingriffen unterliegen, und dass die Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie das Töten oder Verletzen von besonders oder streng geschützten Tierarten zu vermeiden ist.

Der Leitfaden ist abrufbar unter:

Seite des LBV.SH: Grün- und Gehölzpflege

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